Politik

Gesetzentwurf zur Eindämmung von Gewalt gegen Angehörige der Gesundheitsberufe kommt im Herbst

CDU/CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes für Einsatz- und Rettungskräfte, Polizisten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe geeinigt. Das Bundesjustizministerium (BMJV) beabsichtigt, hierfür aller Voraussicht nach im Herbst einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 05.08.2025
Quelle: Ärzteblatt online | zm online
Eine junge Ärztin vor mittelblauem Hintergrund kreuzt ihre Hände, um zu signalisieren: Keine Gewalt gegen Angehörige von Gesundheitsberufen! © Roquillo – stock.adobe.com

Gesetzesvorhaben hat für BMJV Priorität

Wie das Nachrichtenportal „Ärzteblatt online“ berichtet, handelt es sich laut BMJV um ein Gesetzesvorhaben, das mit Priorität umgesetzt werden soll. Aus der vergangenen Legislaturperiode liegt bereits ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten vor. Zu letzteren werden in diesem Entwurf auch Ärzte und Ärztinnen gezählt, die jedoch nicht direkt erwähnt werden, was von der KBV moniert worden war. Weitere Angaben zu Inhalt und Zeitplan des jetzt avisierten Gesetzesentwurfs macht das BMJV bislang nicht, spricht sich aber dafür aus, dass Gewalt gegen Angehörige des Gesundheitswesens mit aller strafrechtlicher Konsequenz verfolgt werden muss. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits deutlich gemacht, dass härtere Strafen erforderlich sind.

Frankreich geht bereits entschlossen gegen Angriffe vor

Viel weiter ist man dagegen schon in Frankreich. Hier ist im Juli 2025 ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit von Mitarbeitern im Gesundheitswesen in Kraft getreten, das empfindliche Strafen für Täter vorsieht. Die französische Regierung hatte bereits 2003 einen nationalen Plan zur Sicherheit von Angehörigen der Gesundheitsberufe vorgelegt und die Strafen für Tatbestände in diesem Bereich erhöht.

Grund dafür ist, dass in unserem Nachbarland seit Jahren fast 20.000 Angriffe auf Angehörige des Gesundheitswesens pro Jahr stattfinden. Das ist jedenfalls die Zahl der Vorfälle, die offiziell registriert werden. Das neue Gesetz von 2025 bezieht nun alle Beschäftigen in Krankenhäusern, Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeheimen, Apotheken und Laboren und ebenso ambulante Pflegekräfte und Physiotherapeuten mit ein. Die Strafen für schwere Gewalttaten, sexuelle Übergriffe und Beleidigungen sowie auch für Diebstahl von medizinischer Ausrüstung fallen jetzt drastischer aus. Kann ein Angehöriger eines Gesundheitsberufes infolge eines Angriffs beispielsweise länger als acht Tage seiner Arbeit nicht nachgehen, kann der Täter mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 75.000 Euro rechnen. Sexuelle Übergriffe werden mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet, bei Beleidigungen sind Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro fällig, finden sie in einer Gesundheitseinrichtung, einem Gesundheitsgebäude oder in der Wohnung eines Patienten oder einer Patientin statt, drohen bis zu 6 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 7.500 Euro.