BZÄK: Zahnärzte und Praxispersonal einbeziehen
Paragraf 113 StGB, der eine Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vorsieht, soll auf Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Beschäftige in Notaufnahmen und Ärzte ausgeweitet werden. So der Plan des Bundesjustizministeriums.
Das an sich begrüßenswerte Vorhaben hält die Bundeszahnärztekammer jedoch für unzureichend. Sie weist nachdrücklich darauf hin, dass auch Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie ihre Praxisteams zunehmend von Gewalt und Aggressionen durch Patienten oder Patientenangehörige betroffen sind und bei einer solchen Gesetzesänderung berücksichtigt werden müssen. Die BZÄK fordert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann daher auf, in das Gesetz alle Ärzte, Zahnärzte und das Praxispersonal einzubeziehen.