Justiz

Gewalt gegen Rettungskräfte und Ärzte Einhalt gebieten

Das Bundesjustizministerium beabsichtigt eine Erweiterung des Strafgesetzbuches samt der Einführung härterer Strafen, um die seit Jahren zunehmende Aggression und Gewalt gegen Rettungskräfte, Beschäftigte in Notaufnahmen und Ärzte einzudämmen.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 25.07.2024
Quelle: BZÄK
Eine Ärztin im blauen Arztkittel und Stethoskop zeigt eine Stopp-Geste mit der Hand. © Prostock-studio – stock.adobe.com

BZÄK: Zahnärzte und Praxispersonal einbeziehen

Paragraf 113 StGB, der eine Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vorsieht, soll auf Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Beschäftige in Notaufnahmen und Ärzte ausgeweitet werden. So der Plan des Bundes­justizministeriums. 

Das an sich begrüßenswerte Vorhaben hält die Bundeszahnärztekammer jedoch für unzureichend. Sie weist nachdrücklich darauf hin, dass auch Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie ihre Praxisteams zunehmend von Gewalt und Aggressionen durch Patienten oder Patientenangehörige betroffen sind und bei einer solchen Gesetzesänderung berücksichtigt werden müssen. Die BZÄK fordert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann daher auf, in das Gesetz alle Ärzte, Zahnärzte und das Praxispersonal einzubeziehen.