Praxisbetrieb

Heilfürsorge Bundespolizei – Einführung der eGK

Hiermit möchte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Sie darüber informieren, dass die Heilfürsorge Bundespolizei die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für alle Bundespolizistinnen und -polizisten zum 1. April 2025 einführt.
Von Vertragswesen (Zu)
Erstellt am 21.03.2025
Schriftzug „Bundespolizei“ und Emblem der Bundespolizei an weißer Gebäudefassade. © nmann77 – stock.adobe.com

Schrittweise Ausstattung

Im Rahmen der Einführung der eGK wurde das neue Institutionskennzeichen (IK) 95 1287019 vergeben und im Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis (BKV) die ab dem 1. April 2025 gültige zwölfstellige Kassennummer 913 1287019 00 aufgenommen.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der schrittweisen Ausstattung mit der eGK zunächst auch weiterhin noch Krankenversichertenkarten (KVK) vorgelegt werden könnten.