Telematikinfrastruktur

Hilfstabelle zur Befüllung der ePA

Die KZV Nordrhein stellt Ihnen eine Hilfstabelle zur Befüllung der ePA zur Verfügung, die Zahnarztpraxen mit Übersichten und Abfragen dabei hilft, sowohl verpflichtend als auch auf Patientenwunsch einzustellende Daten in die ePA aufzunehmen.
Von KZV Nordrhein
Erstellt am 05.01.2026
Eine Hand hält ein Handy, auf dessen Display die ePA-Startseite zu sehen ist, im Hintergrund ein Stethoskop. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Für eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein hat für Zahnarztpraxen eine Hilfstabelle zur Befüllung der ePA erstellt. Sollten Sie in einem Fall unsicher sein, ob Sie verpflichtet sind, bestimmte Daten einzustellen, oder Sie dem Wunsch des Patienten oder der Patientin nach einer Einstellung nachkommen können, so erhalten Sie anhand der Abfragen in der Hilfstabelle schnell und unkompliziert eine Einschätzung. Speichern Sie sich die Tabelle ab, so dass Sie diese bei Bedarf jederzeit zur Hand haben.

   

Befüllung der ePA

Hilfstabelle für Zahnarztpraxen

Hier gelangen Sie zur Hilfstabelle zur Befüllung der ePA

Hilfstabelle zur ePA

Alle weiteren Informationen rund um die ePA finden Sie auf unseren Seiten zur Telematikinfrastruktur.

Infos zur ePA