Für eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein hat für Zahnarztpraxen eine Hilfstabelle zur Befüllung der ePA erstellt. Sollten Sie in einem Fall unsicher sein, ob Sie verpflichtet sind, bestimmte Daten einzustellen, oder Sie dem Wunsch des Patienten oder der Patientin nach einer Einstellung nachkommen können, so erhalten Sie anhand der Abfragen in der Hilfstabelle schnell und unkompliziert eine Einschätzung. Speichern Sie sich die Tabelle ab, so dass Sie diese bei Bedarf jederzeit zur Hand haben.
Befüllung der ePA
Hilfstabelle für Zahnarztpraxen
Hier gelangen Sie zur Hilfstabelle zur Befüllung der ePA
Alle weiteren Informationen rund um die ePA finden Sie auf unseren Seiten zur Telematikinfrastruktur.