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Infos zu den Einlegern in die Gelben Hefte

Alle Eltern kennen das Gelbe Heft. Ausgehändigt zur Geburt, werden im Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) die Ergebnisse aller ärztlichen U-Untersuchungen eingetragen. Dem Gelben Heft kommt damit eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der medizinischen Prävention als Informations-, Erinnerungs- und Kommunikationsmedium zu.
Erstellt am 19.12.2025
Quelle: KZV Nordrhein
Ein Teddybär sitzt beim Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl. © Алинка Пад – stock.adobe.com

Entsprechend hoch ist die Teilnahmequote an den ärztlichen U-Untersuchungen. Ab Januar 2026 werden die Ergebnisse der bestehenden sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ebenfalls im Gelben Heft dokumentiert. Damit wird ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte zahnärztlicher Prävention aufgeschlagen.

Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtung zur Dokumentation besteht, wenn dem Zahnarzt ein entsprechendes Untersuchungsheft in papier- oder elektronischer Form bei der Untersuchung zur Verfügung steht. Der mit der Dokumentation verbundene Mehraufwand ist vergütungsseitig derart berücksichtigt, dass jede zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung mit jeweils einem Punkt zusätzlich vergütet wird.

Übergangszeit und Bestellung

Da derzeit noch viele Bestandshefte ohne die zahnärztlichen Frühuntersuchungen im Umlauf sind müssen die Dokumentationsseiten zur Z1-Z6 in einer Übergangszeit in bereits vorhandene U-Hefte eingelegt werden. Aufgrund von möglichen Lieferschwierigkeiten seitens des Herstellers werden wir Ihnen diese Einleger voraussichtlich Anfang Januar unaufgefordert zusenden. Sollten Sie weitere Einlegeblätter und Aufkleber benötigen, können Sie diese voraussichtlich ab Ende Januar 2026 bei uns kostenfrei bestellen.

Das Bild zeigt die Einlegehefte ins U-Heft. © Bonifatius Druck
Einleger ins Gelbe Heft