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Vorgehen bei Kassen- oder Zahnarztwechsel von Patienten

Ein Patient zieht während der laufenden Behandlung um und wechselt die Praxis. Ein Patient wechselt aufgrund gestiegener Beitragssätze die Krankenkasse. Situationen, mit denen die meisten Praxen bereits konfrontiert worden sein dürften. 2024 konnten Vereinbarungen mit dem GKV-SV über das Vorgehen bei einem Wechsel von GKV-Patienten zu einer anderen Krankenkasse oder einer anderen Vertragszahnarztpraxis während einer laufenden ZE- oder PAR-Behandlung geschlossen werden.
Von Vertragswesen (Anne Schwarz)
Erstellt am 31.01.2025
Quelle: RZB
Eine junge Frau hält ein Stück Karton mit einem Cartoon vor ihr Gesicht, der einen geöffneten Mund mit den Zahnreihen des Ober- und Unterkiefers und mit durch Parodontitis stark zurückgegangenem Zahnfleisch zeigt. © Eddows – stock.adobe.com

Umfassend informiert

Bisher kamen insbesondere bei der sich seit Inkrafttreten der PAR-Richtlinie zum 1. Juli 2021 über mehrere Jahre erstreckenden PAR-Behandlungsstrecke immer wieder Fragen zur Handhabung auf. Unklar war, unter welchen Prämissen eine laufende Behandlung weitergeführt werden kann bzw. welche Regularien bei einem Kassenwechsel greifen. Diese Unsicherheiten sind nun durch die zum 1. Januar  2025 in Kraft getretenen Regelungen im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geklärt. 

Wie Sie sich als Behandler in solchen Fällen verhalten sollen, wen Sie gegebenenfalls informieren müssen, ob ein neuer Antrag gestellt werden kann und wie Sie als neuer Behandler im Falle eines Zahnarztwechsels die relevanten Behandlungsunterlagen erhalten, auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der Februar-Ausgabe des RZB umfassende Antworten. 

Vollständiger Artikel im nächsten RZB

Was für Sie als Behandler bei einem Krankenkassen- oder Praxiswechsel von Patienten während einer laufenden ZE- oder PAR-Behandlung zu beachten ist, lesen Sie in der Februar-Ausgabe des RZB. Ab dem 5. Februar finden Sie das neue RZB auch online in unserer Mediathek.