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IT-Sicherheitsrichtlinie: Gut vorbereitet in die digitale Zukunft

Cyberangriffe, verschärfte gesetzliche Vorgaben und neue Anforderungen an die Telematikinfrastruktur – die IT-Sicherheitsrichtlinie gewinnt weiter an Bedeutung. Was das konkret für Ihre Zahnarztpraxis heißt und welche Maßnahmen jetzt entscheidend sind, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des RZB.
Von Öffentlichkeitsarbeit (AS)
Erstellt am 03.03.2026
Comic-Bild mit Symbolen zur IT-Sicherheit © VectorMine – stock.adobe.com

Schutz sensibler Patientendaten ist Chefsache

Der Schutz sensibler Patientendaten ist längst nicht mehr nur ein IT-Thema, sondern Chefsache. Mit den aktualisierten Vorgaben zur IT-Sicherheitsrichtlinie werden die Anforderungen an Technik, Organisation und Personal nochmals präzisiert. Von der Absicherung des Praxisnetzwerks über den sicheren Umgang mit mobilen Geräten bis hin zu klar geregelten Zuständigkeiten im Team: Die Richtlinie gibt verbindliche Leitplanken für einen sicheren Praxisbetrieb.

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, worauf es bei der Telematikinfrastruktur ankommt und wie Praxen sich organisatorisch gut aufstellen, erfahren Sie ausführlich und praxisnah im neuen RZB.

   

IT-Sicherheitsrichtlinie gewinnt weiter an Bedeutung

Welche Maßnahmen jetzt entscheidend sind

Was die IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen in Zeiten vermehrter Cyberangriffe, verschärfter gesetzlicher Vorgaben und neuer Anforderungen an die Telematikinfrastruktur konkret bedeutet, lesen Sie im vollständigen Artikel zum Thema in der aktuellen Ausgabe des Rheinischen Zahnärzteblatts. (Seite 34 bis 35). Sie finden das März-Heft 2026 sowie weitere Ausgaben des RZB auch online in unserer Mediathek.
   

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