Gemeinsame Pressemeldung von
KZV und ZÄK aus Nordrhein und Westfalen-Lippe
Düsseldorf und Münster, 28.04.2026 – Der Gesetzentwurf macht eine Fachzahnarzt-Weiterbildung Kieferorthopädie zur Voraussetzung für kieferorthopädische Behandlungen gesetzlich versicherter Kinder. Die auf Kieferorthopädie spezialisierten Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ihre Kenntnisse jedoch häufig über alternative Fortbildungsmöglichkeiten erworben wie ein Masterstudium oder ein Curriculum.
„Die Kieferorthopädie ist fester Bestandteil des zahnmedizinischen Studiums und wird im Staatsexamen geprüft. Anders als in der Medizin gibt es nämlich in der Zahnmedizin grundsätzlich keine Facharztpflicht, weil Zahnärztinnen und Zahnärzte als Generalisten approbiert sind“, sagt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.
Dr. Gordan Sistig, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, ergänzt: „Die Qualität der Leistungen wird für alle Zahnärzte durch kontinuierliche Fortbildung und das etablierte zahnärztliche Gutachterverfahren garantiert. Für die im Gesetzentwurf unterstellte pauschale Abwertung alternativer Fortbildungen gibt es keinerlei Anhaltspunkte.“
Versorgungslücken für Patienten in vielen Gemeinden
Insgesamt würden bei der Umsetzung des aktuellen Gesetzentwurfs zwischen 20 und 30 Prozent der kieferorthopädischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen wegbrechen. Das bedeutet, dass ab 2027 rechnerisch für circa 200.000 bis 300.000 Kinder, die neu behandelt werden müssen, zunächst kein Behandler und keine Behandlerin mehr zur Verfügung steht.
Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen würde diese gesetzlich verordnete Abnahme der Behandler zu deutlichen Versorgungsengpässen führen.
So würde der Hochsauerlandkreis 20 der 33 Praxen verlieren, die kieferorthopädische Leistungen anbieten, das sind 61 Prozent. Im Oberbergischen Kreis müssten Eltern weite Wege in Kauf nehmen, wenn 19 von 23 Praxen wegfielen (83 Prozent). Von den kreisfreien Städten wären Hagen (67 Prozent) und Remscheid (63 Prozent) besonders stark betroffen.
In mehreren Gemeinden fiele das kieferorthopädische Angebot nach Inkrafttreten des Gesetzes gänzlich fort.
Prävention wirkt medizinisch und finanziell
Anders als die meisten anderen Sektoren im Gesundheitswesen hat die Zahnmedizin den Kostenanstieg in Schach halten können: Ihr Anteil an den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen sank von 8,9 Prozent im Jahr 2000 auf aktuell 5,4 Prozent. Dies wurde nicht etwa durch Kürzungen erreicht, sondern durch mehr Präventionsleistungen: Vorsorgeuntersuchungen, Prävention und kostengünstige Frühbehandlungen bewirkten einen Rückgang an Füllungen und Zahnersatz. Karieserkrankungen kosteten die Krankenversicherung im Jahr 2004 noch 7,5 Milliarden Euro, aktuell sind es trotz Inflation nur noch 5,9 Milliarden Euro.
Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein, kritisiert: „Die Zahnärzte haben gezeigt, wie man clever sparen kann. Frau Warken fällt dagegen nur die Rasenmähermethode ein. Unser Berufsstand hat seine Hausaufgaben in puncto wirksame und wirtschaftliche Versorgung schon lange gemacht und wird dafür unangemessen belastet. Es darf eigentlich nicht sein, dass der Gesetzentwurf in dieser Form durch den Bundestag beschlossen wird.“
„Das Ziel des Gesetzentwurfes, dass die Ausgaben der Krankenkassen nicht mehr als deren Einnahmen steigen dürfen, ist in der Zahnmedizin schon seit vielen Jahren konstant erreicht. Trotzdem soll weiter gespart werden zu Lasten der Zahngesundheit der Bevölkerung“, warnt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZV Westfalen-Lippe.
Schon am kommenden Mittwoch, den 29. April soll das Gesetz die nächste Hürde nehmen. Die Bundesregierung soll einen Kabinettsentwurf beschließen, der dann in den Bundestag eingebracht wird.
Hintergrund: Wie wird Behandlungsbedarf festgestellt?
Grund für die im Reformgesetz formulierten Einschränkungen ist die Behauptung, dass in Deutschland zu viele Kinder mit Zahnspangen behandelt werden. Die von Ministerin Warken eingesetzte Expertenkommission bezweifelte, dass die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen für die objektive Feststellung des Behandlungsbedarfs angemessen seien.
Kaum ein Kind hat einen vollständigen Regelbiss – Abweichungen sind bis zu einem gewissen Grad unproblematisch. Größere Fehlstellungen der Zähne beeinträchtigen aber die Kaufunktion, können schmerzhaft sein und allgemein die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität beeinträchtigen. Es gibt auch einen Zusammenhang zwischen Kariesrisiko und kieferorthopädischem Behandlungsbedarf. Eine kieferorthopädische Behandlung wirkt darum ebenso präventiv wie andere wissenschaftlich empfohlene zahnmedizinische Maßnahmen.
Die 6. Deutsche Mundgesundheitsstudie verglich in einer repräsentativen Stichprobe die Ermittlung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherung mit anderen international üblichen Methoden. Der Anteil behandlungsbedürftiger Gebisse unterschied sich nur marginal (40,5 Prozent vs. 41,6 Prozent nach der ICON-Methode und 44,2 Prozent nach der IOTN-Methode).
Quelle: Institut Deutscher Zahnärzte | www.deutsche-mundgesundheitsstudie.de