Zusammenspiel von Präventionsmaßnahmen
In der Zahnmedizin kommt der Kariesprävention eine zentrale Bedeutung zu, denn Karies ist immer noch eine der häufigsten Erkrankungen weltweit. Durch geeignete prophylaktische Maßnahmenkann kann die Kariesinzidenz aber in allen Altersgruppen vermindert werden. Individuell kann Karies durch Prävention vermieden werden.
Insgesamt 34 Expertinnen und Experten arbeiteten an der Entwicklung der bis 27. Januar 2030 gültigen Leitlinie. Erstmals wurden auch Patientenvertreter eingebunden. Dabei stand im Zentrum, dass wirksame Kariesprävention nicht auf einzelnen Interventionen beruht, sondern auf dem abgestimmten Zusammenspiel von sieben zentralen Präventionsmaßnahmen. „Wirksame Kariesprävention ist ein Mosaik aus Maßnahmen. Nur im Zusammenspiel entfalten sie ihre volle Wirkung. Deshalb müssen Präventionsstrategien ganzheitlich und lebenslang gedacht werden“, betont Professorin Dr. Nadine Schlüter von der Medizinische Hochschule Hannover (MHH).
Für die S3-Leitlinie wurden Über 1.100 Publikationen gescreent und mehr als 230 Studien gingen in die Evidenzbewertung ein. Sie richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, zahnärztliches Fachpersonal und präventionsorientierte Fachkräfte sowie an Lehrkräfte, Erziehende und Patienten. Sie stellt Empfehlungen für alle Lebensphasen bereit – einschließlich älterer und pflegebedürftiger Menschen. Ziel ist es, aufbauend auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Ätiologie und Pathogenese der Karies fundierte Aussagen zu grundlegenden Maßnahmen und Empfehlungen zur Kariesprävention im bleibenden Gebiss zu treffen.
Neue S3-Leitlinie
Ausführliche Berichterstattung zur Kariesprävention an bleibenden Zähnen
Eine ausführliche Berichterstattung zur neuen Leitlinie „Kariesprävention bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen“ finden Sie auf den Seiten der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde).
Auf den Seiten des Online-Portals der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) können Sie die Leitlinie in der Langfassung einsehen und herunterladen.