Gesetzliche Auskunftspflicht
Die aktuell anstehende Erhebung des Statischen Bundesamts (Destatis) bezieht sich auf das Jahr 2023. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG). Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, die den hohen Anforderungen an die Qualität und Aktualität der Daten genügen, sieht das Gesetz für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor.
Die Ergebnisse dienen u. a. der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebogen werden vom Statistischen Bundesamt im Oktober 2024 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2025 geplant. Sofern sich Fragen zu der Erhebung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich – unter anderem auch zu aktuellen methodischen Änderungen wie dem Umstieg auf eine jährliche Periodizität unserer Erhebung – einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter:
Zum Erhebungsstart im Oktober 2024 finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung, zum Beispiel zu den erforderlichen Angaben (Musterfragebogen) sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich unter:
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes (Servicenummer: 0611-754242, E-Mail: kostenstruktur(at)destatis.de) gerne zur Verfügung.
Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung 2022
Höhere Aufwendungen und gesunkene Reinerträge bei Zahnarztpraxen
Für das Jahr 2022 hat das statistische Bundesamt pro Zahnarztpraxis gleichbleibende Durchschnittseinnahmen ermittelt, denen jedoch um 7,1 % höhere Aufwendungen gegenüberstehen. Der Reinertrag der Zahnärzte pro Praxis sank im Vergleich zu 2021 um 13,5 % und lag 2022 bei durchschnittlich 243.000 Euro. 2021 waren es noch 281 000 Euro. Zum Vergleich: Bei Arztpraxen ist ein Rückgang des Reinertrags von minus 2,5 % zu verzeichnen, bei Psychotherapeuten liegt der Rückgang bei durchschnittlich minus 3,3 % – jeweils ein deutlich geringerer Rückgang als bei den Zahnärzten. Vom durchschnittlichen Reinertrag gehen außerdem noch weitere Aufwendungen – zum Beispiel für erforderliche Investitionen, gestiegene Energie-, Material- und Personalkosten sowie für die Alters- und Krankenversicherung – ab.
Quelle: KZV Baden-Württemberg / Destatis