Behandlung

Krankschreibung von Kindern auch telefonisch oder per Video möglich

Es gibt eine neue Regelung im Bundesmantelvertrag, auf die sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Danach ist Ärzten eine Krankschreibung von Kindern auch dann möglich, wenn sie ihre kleinen Patienten dafür gar nicht persönlich in der Praxis zu Gesicht bekommen haben.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 25.07.2024
Quelle: KZV Baden-Württemberg
Ein krankes Mädchen liegt mit Fieber auf dem Sofa, die Mutter legt ihm die Hand auf die Stirn und telefoniert mit dem Arzt. Im Vordergrund auf dem Tisch Medikamente und ein Fieberthermometer. © Valerii Apetroaiei stock.adobe.com

Die Krankschreibung von Kindern kann jetzt also dauerhaft nach einer Anamnese via Telefon oder Video erfolgen. Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen – das Kind muss der Arztpraxis bekannt und noch keine zwölf Jahre alt sein mit Ausnahme von Kindern mit Behinderung, die zugleich Hilfe benötigen. Sollte die eGK in dem betreffenden Quartal, in dem die Krankschreibung erfolgt, noch nicht vorgelegt worden sein, können die Versichertendaten von der Praxis für eine Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte übernommen werden. Wesentlich ist außerdem, dass sich aus dieser Regelung kein Rechtsanspruch der Eltern auf eine solche „Krankschreibung aus der Ferne“ für Kinder ableiten lässt.