Telematikinfrastruktur

KZBV: Aktuelle Informationen zur Einführung der „ePA für alle“

Die KZBV informiert über ein Schreiben aus dem BMG vom 25. November 2024 an KZBV und KBV, in dem klargestellt wird, dass die verschiedenen Sanktionsmechanismen nicht bereits am 15. Januar 2025, sondern erst ab dem noch festzulegenden Starttermin für den bundesweiten Rollout der „ePA für alle“ greifen sollen. Der bundesweite Rollout findet „voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal“ 2025 statt.
Von KZBV
Erstellt am 28.11.2024
Quelle: BMG | KZBV
Eine Hand hält ein Handy, auf dessen Display die ePA-Startseite zu sehen ist, im Hintergrund ein Stethoskop. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

ePA-Einführung am 15. Januar nur in Modellregionen

Grundsätzlich wird in dem Schreiben der Leiterin der Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ des BMG, Dr. Susanne Ozegowski, am bisher kommunizierten Vorgehen festgehalten, allerdings werden einige Punkte klargestellt: Die Einführung der „ePA für alle“ beginnt demnach am 15. Januar 2025 lediglich in den Modellregionen und der bundesweite Rollout beginnt erst, nachdem das BMG diesen ausgerufen hat.

Ein PVS-Hersteller muss die Konformitätsbewertung (KOB) des „Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen“ (KIG) erfolgreich durchlaufen haben, um den Praxen die „ePA für alle“-Funktionen zur Verfügung stellen zu dürfen. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen im Rollout-Plan soll das KIG ab 1. Dezember 2024 eine vorübergehend gültige, vereinfachte Konformitätsbewertung anbieten, damit die PVS-Hersteller die Module für die Pilotierung bereitstellen können. In einer zweiten Zertifizierungswelle sollen dann die PVS-Hersteller die vollständige KOB durchführen. Das BMG erklärt es nun zum Kriterium für den bundesweiten Rollout, dass die Systeme die vollständige KOB durchlaufen haben müssen.

Sanktionen frühestens im zweiten Quartal

Außerdem wird in dem Schreiben klargestellt, dass aus Sicht des BMG die verschiedenen Sanktionsmechanismen – insbesondere das Abrechnungsverbot – erst ab dem noch festzulegenden Zeitpunkt für den bundesweiten Rollout (und nicht bereits zum 15. Januar 2025) greifen sollen, welcher voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal starte, wonach Sanktionen frühestens im zweiten Quartal starten könnten.