Gesundheitspolitik

KZBV und BZÄK zum Regierungsentwurf des GVSG

KZBV und BZÄK unterstützen das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patienten zu erhöhen, sehen jedoch die Notwendigkeit, einige im Regierungsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Regelungen, soweit diese die vertragszahnärztlichen Interessen berühren, anzupassen.
Von KZBV | BZÄK
Aktualisiert am 13.11.2024
Über Holzpüppchen, die im Kreis zusammenstehen, hält eine Hand ein Schirmmodell aus Holz. © sommart – stock.adobe.com

Martin Hendges zur Anhörung zum Entwurf des GVSG

Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. November 2024 erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

„Das Ziel des Gesetzgebers, mit dem GVSG die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings geht der vorliegende Gesetzentwurf an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei. Nach wie vor gehen von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden, erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung aus. Obgleich die Politik dies erkannt und bereits seit Langem angekündigt hat, an diesem Punkt handeln zu wollen, lässt sich keine Regulierung finden, um die weitere Ausbreitung von iMVZ wirksam einzudämmen. Wollen die politischen Entscheidungsträger und -trägerinnen tatsächlich die Versorgung vor Ort verbessern, müssen sie jetzt die Weichen so stellen, dass ein räumlicher und fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ wird. Auf diese Weise bleibt die Trägervielfalt erhalten, die Gefahren für die Patientinnen und Patienten werden aber zugleich wirksam eingedämmt.

Im Sinne einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung führt zudem kein Weg daran vorbei, die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort vollumfänglich zu vergüten. Alles andere gefährdet die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten und bringt hohe Folgekosten mit sich, die zulasten der Allgemeinheit gehen. Denn Parodontitis nimmt Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatische Erkrankungen und steht unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus.

Die Politik hat mit dem GVSG das Werkzeug in der Hand, die Regelungen endlich umzusetzen, und sollte dementsprechend handeln, damit das Gesetz seinem Namen gerecht wird.“

Forderungen von KZBV und BZÄK an Gesundheitspolitik

Die Selbstverwaltungsorganisationen der Zahnärzte in Deutschland, KZBV und BZÄK, nehmen den Regierungsentwurf zum GVSG daher zum Anlass, um in einer gemeinsamen Stellungnahme folgende drei Punkte zu adressieren, die eine längst überfällige und unbedingte Regelung durch den Gesetzgeber erfordern: 

  • Herausnahme der PAR-Leistungen aus der Regelungswirkung des § 85 Abs. 3a SGB V für das Jahr 2024,
  • Beseitigung des gesetzlichen Darlehensverbots,
  • Regulierung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) durch räumlich-fachliche Begrenzung sowie durch Änderungen im Zahnheilkundegesetz.

Gesetzentwurf, Stellungnahme und Pressemitteilung

Lesen Sie hier den Regierungsentwurf und die Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum GVSG sowie die Pressemitteilung der KZBV zur Anhörung zum GVSG-Entwurf im vollständigen Wortlaut.
   
GVSG: Regierungsentwurf
   

Stellungnahme von KZBV und BZÄK
 

Pressemitteilung der KZBV