Die KZV NR informiert

mhplus BKK – Widerruf Genehmigungsverzicht für Kiefergelenkserkrankungen zum 1. Juni 2026

Die KZBV informierte darüber, dass die mhplus BKK den zum 1. April 2014 erklärten Genehmigungsverzicht für Kiefergelenksbehandlungen mit Wirkung zum 1. Juni 2026 widerruft.
Von Vertragswesen
Erstellt am 29.05.2026
Quelle: KZBV
Ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin hält eine Aufbissschiene und ein Kiefermodell in der Hand. © Pixel-Shot – stock.adobe.com

Genehmigungspflicht für alle Versicherten der mhplus BKK ab 1. Juni 

Ab dem 1. Juni 2026 unterliegen somit alle Versicherten der mhplus BKK der Genehmigungspflicht. Zur Vermeidung von Honorarkürzungen ist die Einholung der Genehmigung vor Behandlungsbeginn daher zwingend erforderlich. Der Antrag ist über das EBZ mit dem Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen zu stellen.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass die nordrheinischen Vereinbarungen über das Verfahren bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen, sowohl mit den Primär- als auch den Ersatzkassen, lediglich bis zum 31. Dezember 2025 Gültigkeit hatten. Ein vertraglich vereinbarter Genehmigungsverzicht besteht somit aktuell nicht. 

Der vdek hat jedoch zwischenzeitlich die konkrete Absicht geäußert, die Vereinbarung zum Genehmigungsverzicht auf unbestimmte Zeit zu schließen.

Die Primärkassen haben sich hierzu bislang noch nicht geäußert; wir befinden uns jedoch weiterhin in der Klärung und hoffen, in Kürze nähere Informationen bereitstellen zu können.

   

Liste Genehmigungsverzicht KG

Download PDF-Datei

Die aktuelle Liste der Krankenkassen, die der Genehmigungsverzichtsvereinbarung nicht beigetreten sind, können Sie unter nachfolgendem Link einsehen und herunterladen.