Berechtigung zur Einsicht oder Verwaltung muss aktiv vergeben werden
Seit dem 1. Oktober 2025 können Fortbildungsnachweise über das myKZV-Serviceportal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein online erfasst werden. Bisher bestand für den Vertragszahnarzt bzw. die Vertragszahnärztin in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) jedoch nicht die Möglichkeit, die Fortbildungspunkte der BAG-Partnerinnen und -Partner einzusehen oder zu verwalten.
Diese Funktion steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen ist hierfür zunächst die Zustimmung der jeweiligen Vertragszahnärztin bzw. des jeweiligen Vertragszahnarztes erforderlich. Die Berechtigung zur Einsicht oder Verwaltung muss aktiv über myKZV vergeben werden.
Wenn Sie in myKZV den Bereich „Fortbildungspunkte“ aufrufen, erscheint oben rechts ein Auswahlfenster mit allen Partnerinnen bzw. Partnern Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft. Über den Button „Rechtevergabe“ können Sie festlegen, welche Berechtigungen erteilt werden sollen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Leserechten und Schreibrechten, so dass Sie den Umfang des Zugriffs individuell bestimmen können.
myKZV-Login
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