Ab dem 1. Januar 2026 ist der Nachweis verpflichtend
Mit dem Start der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1. Oktober 2025 kann der Nachweis-KOB über ein Formular im myKZV-Portal eingereicht werden, dieses finden Sie unter „Dokumente“ -> „Online Formulare“ im Formularcenter unter der Kategorie „Telematikinfrastruktur“.
- Ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Nachweis-KOB haben wir Ihnen bereitgestellt
Hier geht es zum Video. - Vor jeder Abrechnung prüft das Portal automatisch, ob der Nachweis vorliegt. Fehlt er, erscheint ein Hinweis mit direktem Link zum Formular.
- Für Praxen mit Papier- oder Datenträgerabrechnung wird das KOB-Nachweisformular im Oktober 2025 gemeinsam mit den Abrechnungsunterlagen versendet.
Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2025 ist das Ausfüllen des Nachweises-KOB noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2026 jedoch ist der Nachweis verpflichtend. Abrechnungen ohne Nachweis-KOB dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen werden!
Ob Ihr Praxisverwaltungssystem bereits die erforderliche KOB-Zertifizierung erhalten hat, können Sie direkt bei Ihrem PVS-Anbieter erfragen oder auf folgender Seite einsehen:
Alle relevanten Infos zum Nachweis-KOB finden Sie hier auf unseren Seiten zur Telematikinfrastruktur: