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Nachweis-KOB im myKZV-Portal einreichen ab dem 1. Oktober 2025

Mit dem Start der verpflichtenden Nutzung der ePA zum 1. Oktober 2025 kann der Nachweis-KOB über ein Formular im myKZV-Portal eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist der Nachweis verpflichtend. Zum Nachweis-KOB steht Ihnen auch ein Erklärvideo der KZV Nordrhein zur Verfügung.
Von KZV Nordrhein (Nicole Elias)
Erstellt am 30.09.2025
Ein elektronisches Symbol für Medizin und Gesundheitsbereich im Mittelpunkt elektronischer Vernetzung. © VibrantVisionsStudio – stock.adobe.com

Ab dem 1. Januar 2026 ist der Nachweis verpflichtend

Mit dem Start der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1. Oktober 2025 kann der Nachweis-KOB über ein Formular im myKZV-Portal eingereicht werden, dieses finden Sie unter „Dokumente“ -> „Online Formulare“ im Formularcenter unter der Kategorie „Telematikinfrastruktur“.

  • Ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Nachweis-KOB haben wir Ihnen bereitgestellt
    Hier geht es zum Video.
  • Vor jeder Abrechnung prüft das Portal automatisch, ob der Nachweis vorliegt. Fehlt er, erscheint ein Hinweis mit direktem Link zum Formular.
  • Für Praxen mit Papier- oder Datenträgerabrechnung wird das KOB-Nachweisformular im Oktober 2025 gemeinsam mit den Abrechnungsunterlagen versendet.

Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2025 ist das Ausfüllen des Nachweises-KOB noch freiwillig. Ab dem 1. Januar 2026 jedoch ist der Nachweis verpflichtend. Abrechnungen ohne Nachweis-KOB dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen werden!

Ob Ihr Praxisverwaltungssystem bereits die erforderliche KOB-Zertifizierung erhalten hat, können Sie direkt bei Ihrem PVS-Anbieter erfragen oder auf folgender Seite einsehen:

KOB-Zertifizierung

Alle relevanten Infos zum Nachweis-KOB finden Sie hier auf unseren Seiten zur Telematikinfrastruktur:

Nachweis-KOB