Die KZV NR informiert

Neue Betrugsmasche mit gefälschten DGUV-Rechnungen

Die KZV Nordrhein hat vor Kurzem bereits vor betrügerischen E-Mails und Briefen gewarnt, die angeblich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen. Aktuell wurden diese Betrugsanschreiben angepasst und beinhalten weitere erfundene Forderungen.
Von Öffentlichkeitsarbeit (EW)
Erstellt am 10.07.2025
Quelle: BGW, DGUV
Aufeinandergestapelte Holzklötzchen mit E-Mail-Symbolen, die rechts oben mit einem dreieckigen Warnsymbol gekennzeichnet sind. © Thanadon88 – stock.adobe.com

Erneut betrügerische Zahlungsaufforderungen 

Die Mails oder postalischen Schreiben wirken durch gefälschte Logos und Unterschriften täuschend echt. Auch Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sind betroffen. Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Wer bereits bezahlt hat, sollte Anzeige erstatten.

„Präventionsmodul“ ist frei erfunden

Bereits im April warnte die BGW vor ähnlichen Betrugsversuchen. Damals erhielten mehrere Mitgliedsbetriebe  – darunter auch Zahnarztpraxen – gefälschte Zahlungsaufforderungen, in denen sie zur vermeintlich verpflichtenden Teilnahme an einem DGUV-Präventionsmodul aufgefordert wurden.
 Im Juni folgte eine neue Welle mit dem Betreff „Letzte Zahlungsaufforderung“. Diese enthielt Drohungen wie Kontopfändung oder SCHUFA-Eintrag, um zusätzlichen Druck auszuüben. Weder die DGUV noch ein Gerichtsvollzieher stehen hinter diesen Schreiben. Die SCHUFA ist über die Masche informiert und warnt ausdrücklich davor.

Neue Varianten von Betrugsschreiben im Umlauf

Inzwischen haben die Betrüger ihre Masche erneut angepasst: In der aktuellen Version wird – ebenfalls unter falschem Vorwand – zusätzlich eine angebliche Pauschale für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gefordert. Auch diese Schreiben stammen weder von der DGUV noch von einer ihrer Mitgliedsorganisationen.

   
Wichtig: 

  • Ignorieren Sie derartige Schreiben und leisten Sie keine Zahlung.
  • Wenden Sie sich im Verdachtsfall direkt an die örtliche Polizei.
  • Ein DGUV-Präventionsmodul existiert nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DGUV.