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Neue Rubrik „FAQ“ für Zahnarztpraxen

Sie haben Fragen an die KZV Nordrhein? Dann schauen Sie doch einmal in unseren neuen FAQ-Bereich. Ob zur TI und Praxis-IT, zum Thema Finanzen, Prüfwesen, Gutachterwesen, Kooperationsverträge, PAR oder zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Von Susanne Krieger
Erstellt am 07.08.2025
Auf gelbem Hintergrund Papiersprechblasen mit Fragezeichen, eine Hand hält eine Papiersprechblase hoch, auf der die Zeichnung einer leuchtenden Glühbirne zu sehen ist.. © fidaolga – stock.adobe.com

Online-Expertise der KZV Nordrhein

Wie erfolgen Zahlungen der KZV Nordrhein, wann sind die Zahlungstermine und wann erhalte ich eine Abschlagszahlung? Wie verhält es sich mit dem Honorarverteilungsmaßstab und was muss ich bei der Durchführung des Ersatzverfahrens beachten? Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich bei einem Behandlerwechsel oder Behandlungsabbruch im Bereich PAR? Wie muss ich mich bei einem Gutachterverfahren verhalten und wie schließe ich einen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung ab? Welche Anwendungen der TI sind für Zahnarztpraxen relevant und wie ist die IT-Sicherheitsrichtlinie umzusetzen? Und wo finde ich den Heilmittelkatalog Zahnärzte und Informationen zu Verordnungen?

Diese und viele weiteren Fragen rund um Abrechnung, Praxisbetrieb, Praxis-IT und vertragszahnarztrechtliche Aspekte der Behandlung hat die KZV Nordrhein übersichtlich nach verschiedenen Bereichen geordnet online für Sie zusammengestellt sowie detailliert und mit weiterführenden Links beantwortet. Somit steht Vertragszahnärzten und -ärztinnen sowie ihren Praxisteams schon einmal in Form von FAQ eine große Portion Expertise aus den Fachabteilungen der KZV zur Verfügung.

Telefonischer Support für weitere Fragen

Die Frage, die Ihnen gerade auf den Nägeln brennt, ist bei den FAQ nicht mit dabei? Dann stehen Ihnen wie gewohnt unsere verschiedenen Service-Hotlines zur Verfügung. Auch die Ansprechpersonen der Fachabteilungen der KZV Nordrhein beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen.

   

Neue FAQ-Rubrik

Fragen und Antworten rund um Abrechnung, Praxisbetrieb und Co.

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