Im Mai 2024 wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Zahn- und Kieferheilkunde (DGZMK) die S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“ veröffentlicht.
Damit existiert für die Anwendung von Komposit jetzt erstmalig eine fundierte Aufbereitung der vorliegenden Evidenz auf Grundlage einer systematischen Literaturrecherche und -auswertung. Die bisherige S1-Handlungsempfehlung aus dem Jahr 2016 ist um die Themen Komposit im Front- und Seitenzahnbereich, in allen Kavitätenklassen und für alternative Indikationen wie Höckerersatz und Zahnformkorrekturen erweitert worden.
Die Langfassung der Leitlinie, den Leitlinienreport und den Evidenzbericht zur Leitlinie finden Sie online auf den Seiten der DGZMK. Sie können die Langfassung der Leitlinie (Version 2.0, Stand 26. Januar 2024) auch auf den Seiten des AWMF-Portals (AWMF-Registriernummer: 083-028) herunterladen. Die Leitlinie ist gültig bis zum 25. Januar 2029.