Fristende für 2026 ist der 5. Januar 2027
Die Anträge für das Jahr 2026 können bis zum 5. Januar 2027 gestellt werden. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum der neuen Komponente ab dem 1. Januar 2026. Ältere Rechnungen können wir leider nicht berücksichtigen! Erstattet wird der reine Gerätepreis inklusive Mehrwertsteuer für defekte Konnektoren, stationäre und mobile Kartenterminals.
Benötigt wird die Rechnung der defekten und der neuen Komponente. Der Antrag kann digital über myKZV gestellt werden, die gescannten Rechnungen sind beizufügen. Das Formular finden Sie im myKZV-Portal unter: Dokumente -> online Formulare -> Erstattung defekter TI-Komponenten.
Bei technischen Problemen oder wenn Sie keinen myKZV-Zugang haben, können Sie den Antrag und die Rechnungen per Post versenden. Bitte wenden Sie sich an die myKZV-Hotline, um den Papierantrag zu erhalten.
Hinweis: Installationskosten, die gegebenenfalls von einem IT-Dienstleister in Rechnung gestellt werden, werden nicht erstattet.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass:
- die Finanzierung nur für defekte TI-Komponenten außerhalb des Garantiezeitraums erfolgen kann,
- defekte TI-Komponenten nicht älter als 4 Jahre sein dürfen,
- pro Jahr und pro Praxis jeweils nur ein stationäres Kartenterminal, ein mobiles Kartenterminal und ein Konnektor beantragt werden kann und
- der reguläre Konnektortausch nach 5 Jahren und die Nutzung des TI-Gateways (Konnektor im Rechenzentrum) nicht unter die erstattungsfähigen Komponenten fällt.
Die Anträge werden über den genannten Zeitraum für das jeweilige Halbjahr gesammelt und ausgewertet. Wenn das Budget ausreichend ist, können alle nachgewiesenen Ersatzkomponenten erstattet werden.
Technische Hotline und myKZV
Bei technischen Problemen oder um einen Papierantrag zu erhalten wenden Sie sich bitte an die myKZV-Hotline.