Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einen Rote-Hand-Brief zu Metamizol, einem auch in der Zahnheilkunde verordneten Analgetikum, herausgegeben. Die BZÄK hat das entsprechende Dokument bereits unter der Rubrik „Medizinprodukte/Arzneimittel“ auf ihrer Homepage eingestellt.
Hier geht es zum Download: Rote-Hand-Brief zu metamizolhaltigen Arzneimitteln.