Mehr Flexibilität, erhöhte Sicherheitsstandards
Für Zahnarztpraxen bedeutet das vor allem mehr Flexibilität bei der Nutzung digitaler Anwendungen, deutlich erhöhte Sicherheitsstandards und perspektivisch eine spürbare Reduzierung der benötigten Hardware vor Ort. Zahlreiche Veränderungen werden bereits 2026 wirksam oder in diesem Jahr strukturell vorbereitet – es ist also der richtige Zeitpunkt, sich strategisch mit den kommenden Entwicklungen auseinanderzusetzen.
In den folgenden Abschnitten beleuchten wir diese Themen im Detail, ordnen die aktuellen Entwicklungen ein und zeigen auf, welche konkreten Auswirkungen sich daraus für Zahnarztpraxen ergeben.
Ausbau der ePA – mehr Funktionen, mehr Verpflichtung
Die elektronische Patientenakte entwickelt sich zunehmend von einer reinen Datensammlung zu einem aktiven Behandlungsinstrument.
Seit Oktober 2025 sind (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Versorgungsalltag zu nutzen und mit medizinischen Informationen zu befüllen.
Im Laufe des Jahres 2026 werden weitere Funktionen ergänzt, unter anderem:
- Volltextsuche
- elektronischer Medikationsplan
- Push-Nachrichten für Patientinnen und Patienten
Damit wird die ePA stärker in diagnostische und therapeutische Prozesse integriert. Für Zahnarztpraxen bedeutet dies eine intensivere Nutzung und gleichzeitig einen erweiterten Informationszugang.
Kurz gesagt: 2026 bringt deutlich mehr Inhalte und Funktionen – und eine klare Erwartung an Praxen, diese aktiv einzusetzen.
Austausch der RSA-Zertifikate – wichtige Fristen 2026
Neben neuen Sicherheitskomponenten müssen bestehende Karten aufgrund neuer Verschlüsselungsstandards ausgetauscht werden. Die bisherigen RSA-Zertifikate werden durch das modernere ECC-Verfahren ersetzt.
Für Zahnarztpraxen gelten folgende Fristen:
Elektronische Heilberufsausweise (eHBA):
Umstellung auf ECC bis spätestens 30. Juni 2026.
Zusätzlicher Austausch bestimmter eHBA G2.1 (Idemia-Chip)
Unabhängig vom oben genannten Zertifikatsaustausch sind zusätzlich bestimmte eHBA G2.1 vom Austausch betroffen, obwohl sie bereits ECC verwenden.
Grund:
- In diesen Karten ist ein Chip der Firma Idemia verbaut, bei dem ein Austausch dringend erforderlich ist.
Betroffen sind eHBA G2.1 der Firmen:
- SHC, ausgegeben bis Mitte November 2025
- D-Trust, ausgegeben bis einschließlich Januar 2025
Diese Karten müssen ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 ersetzt werden, auch wenn sie formal der Generation 2.1 angehören.
Praxisausweise (SMC-B):
Austausch bis spätestens 30. Juni 2026
Karten im Kartenterminal (gSMC-KT):
Ersatz bis spätestens 31. Dezember 2026
Ohne fristgerechte Umstellung kann der Zugriff auf die TI sowie Anwendungen wie E-Rezept oder ePA eingeschränkt sein.
TI 2.0 – Die nächste Entwicklungsstufe der Telematikinfrastruktur
Die Einführung der TI 2.0 ist als strategischer, mittel- bis langfristiger Transformationsprozess angelegt. Ziel ist es, Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur deutlich benutzerfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig das Sicherheitsniveau substanziell zu erhöhen. Für Zahnarztpraxen bedeutet dies nicht nur eine technische Modernisierung, sondern eine grundlegende Neuausrichtung von Identitäts-, Zugriffs- und Sicherheitsmechanismen.
Im Folgenden gehen wir detailliert auf die zentralen Bausteine dieser Transformation ein. Dabei betrachten wir insbesondere:
- die Umstellung von der Konnektor-Infrastruktur auf TI-Gateway-Strukturen,
- neue digitale Identitätslösungen wie die SM-B als Ersatz für die SMC-B,
- das Sicherheitsprinzip Zero Trust als neue Schutzarchitektur,
- PoPP (Proof of Patient Presence) als digitalen Nachweis der Patientenanwesenheit,
- die Modernisierung des Versichertendatenabgleichs im Rahmen von VSDM 2.0.
Diese Themen bilden gemeinsam die Grundlage für eine hardwareunabhängige, sichere und flexible Nutzung der Telematikinfrastruktur und markieren einen wesentlichen Schritt in Richtung einer ortsunabhängigen und zukunftsfähigen TI.
1. Architekturwandel: Vom Konnektor zum TI-Gateway
Im ersten Umsetzungsschritt wird die bestehende Konnektor-Infrastruktur schrittweise durch sogenannte TI-Gateways ersetzt. Dadurch können Praxen künftig ohne klassischen Hardware-Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugreifen. Die Anbindung erfolgt über zertifizierte Anbieter im Rechenzentrum.
Diese Umstellung reduziert die Abhängigkeit von lokaler Spezialhardware und schafft die Grundlage für eine flexibel skalierbare, servicebasierte Infrastruktur.
2. Digitale Identitäten und SM-B – Ersatz der SMC-B
Parallel zur technischen Umstellung verändern sich auch die Identitäts- und Sicherheitslösungen für Zahnarztpraxen.
Physische Karten – insbesondere die SMC-B sowie die eGK – werden sukzessive durch digitale Identitäten ersetzt.
Für Praxen, Behandelnde sowie Patientinnen und Patienten (Gesundheits-ID) entstehen damit neue, sichere Authentifizierungsverfahren. Diese digitalen Identitäten ermöglichen perspektivisch den geschützten Zugriff auf TI-Dienste auch außerhalb der Praxisräume und schaffen somit die Grundlage für eine ortsunabhängige Nutzung.
Die SM-B (Security Module Betriebsstätte) ist die digitale Identität der Betriebsstätte und wird perspektivisch die bisherige SMC-B-Karte ersetzen. Sie stellt sicher, dass eine Praxis eindeutig innerhalb der TI identifiziert werden kann.
Die Nutzung ist insbesondere vorgesehen, wenn sich eine Praxis für die Anbindung über ein TI-Gateway entscheidet. Ziel ist es, die Identifikation flexibler zu gestalten und die Abhängigkeit von physischer Hardware deutlich zu reduzieren.
Erste Angebote für die Bestellung der SM-B sind ab Ende Q1/2026 geplant.
3. Zero Trust – neue Sicherheitsarchitektur
Mit der TI 2.0 wird das Sicherheitsprinzip Zero Trust eingeführt. Dabei wird grundsätzlich keinem Zugriff automatisch vertraut. Jede Verbindung, jedes Endgerät und jede Anwendung muss sich kontinuierlich neu authentifizieren und autorisieren.
Dieses Prinzip erhöht den Schutz sensibler Gesundheitsdaten erheblich und ermöglicht gleichzeitig flexiblere Zugriffsmöglichkeiten, beispielsweise bei mobilem Arbeiten oder telemedizinischen Behandlungen.
4. PoPP – Proof of Patient Presence
Als erste Anwendung innerhalb dieser neuen Architektur wird dieses Jahr die Anwendung Popp (Proof of Patient Presence) eingeführt und dient als initialer Baustein der TI-2.0-Umgebung.
Mit PoPP (Proof of Patient Presence) wird ein neuer Mechanismus eingeführt, der bestätigt, dass sich ein Patient tatsächlich im Behandlungskontext befindet. Dadurch wird sichergestellt, dass auf sensible Gesundheitsdaten nur im realen Versorgungsgeschehen zugegriffen wird.
PoPP erzeugt einen digitalen und sicher verschlüsselten Anwesenheitsnachweis. Dieser ergänzt den bisherigen Nachweis über das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte und soll ihn langfristig ersetzen. Perspektivisch verliert die eGK damit an Bedeutung, da Versicherungs- und Anwesenheitsnachweise zunehmend digital über Identitätslösungen wie die GesundheitsID erfolgen werden.
Für Zahnarztpraxen bedeutet das mehr Flexibilität: Versicherungs- und Behandlungsnachweise werden künftig auch ohne physische Karte möglich sein – etwa bei mobilen Einsätzen in Pflegeheimen oder bei telemedizinischen Anwendungen.
Die Einführung von PoPP erfolgt schrittweise und ist eng mit weiteren Diensten der TI 2.0 sowie digitalen Identitäten verknüpft.
Erklärvideo der gematik zu PoPP:
5. VSDM 2.0 – Modernisierung des Versichertenstammdatenmanagements
Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) sorgt bislang dafür, dass Versicherungsdaten beim Einlesen der Gesundheitskarte geprüft werden. Mit VSDM 2.0 wird dieses Verfahren deutlich stärker digitalisiert.
Statt Stammdaten ausschließlich von der eGK auszulesen, werden diese künftig direkt online bei der Krankenkasse abgefragt. Gleichzeitig wird VSDM enger mit PoPP und digitalen Identitäten verknüpft.
Vorteile von VSDM 2.0:
- Kein zwingendes Karten-Einlesen mehr
- Online-Prüfung der Versicherungsdaten
- Nutzung auch mobil oder von unterwegs möglich
Ab Ende 2026 wird dieser neue Zugriff schrittweise eingeführt. Besonders bei Hausbesuchen oder Pflegeeinsätzen bringt dies eine erhebliche Vereinfachung.
Erklärvideo der gematik zu VSDM 2.0:
Info Seite der gematik zur TI 2.0:
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-2-0
Fazit
Das Jahr 2026 markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung TI 2.0. Zahnarztpraxen arbeiten künftig mit neuen Sicherheitsverfahren, erweiterten Anwendungen und moderneren Zugangswegen zur Telematikinfrastruktur.
Besonders relevant sind:
- die Einführung von TI-Gateway-Strukturen,
- digitale Identitäten wie die SM-B,
- das Sicherheitsmodell Zero Trust,
- PoPP als digitaler Anwesenheitsnachweis,
- der funktionale Ausbau der ePA,
- die Modernisierung des VSDM,
- sowie die fristgerechte Umstellung auf ECC-Zertifikate.
Langfristig sollen diese Veränderungen den Praxisalltag vereinfachen, mobile und telemedizinische Szenarien ermöglichen und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen nachhaltig verbessern.