Telematikinfrastruktur

TI-Zugang jetzt auch für Privatzahnarzt-Praxen

Privatzahnärztinnen und -zahnärzte haben ab sofort die Möglichkeit, für ihre Praxen Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten. Erforderlich dafür ist eine SMC-B-Karte.
Von gematik
Erstellt am 15.08.2024
Elektronisches Display mit dem Schriftzug „TI“ in der Mitte und E-Health-Symbolen  kreisförmig und mit Verbindungslinien drumherum angeordnet, hochgehalten von einem Arzt vor buntem Hintergrund. © MQ Illustrations – stock.adobe.com

SMC-B-Karte bei D-TRUST zu beantragen

Der dafür erforderliche elektronische Praxisausweis, die Institutionskarte SMC-B, wird von der gematik herausgegeben und kann online bei der D-TRUST beantragt werden.

Mit der SMC-B wird die Nutzung von TI-Anwendungen ermöglicht, darunter das Ausstellen elektronischer Rezepte, der Austausch von Informationen mit Fachkollegen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der Versicherten.

Voraussetzung für den Erhalt einer SMC-B sind der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), auch eZahnarztausweis genannt, und die Bestätigung der zuständigen Zahnärztekammer über eine privatzahnärztliche Tätigkeit in eigener Praxis.

SMC-B-Kartenbeantragung

Weiterführende Informationen zum Antragsprozess stehen im gematik-Fachportal zur Verfügung.

gematik-Fachportal