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Vertreterversammlung der KZBV: Prävention muss Leitgedanke zukünftiger Gesundheitspolitik sein

Die Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war zentrales Thema der diesjährigen Herbst-Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Mitglieder der Vertreterversammlung appellierten an die Bundesregierung, die Erfolge der konsequenten Präventionsausrichtung in der zahnärztlichen Versorgung zum Vorbild für alle Sektoren im Gesundheitswesen zu nehmen.
Erstellt am 13.11.2025
Quelle: Pressemitteilung der KZBV
Der Saal während der KZBV-VV © KZBV/Darchinger

Vorsorgen statt Heilen

Die zahnmedizinische Vorsorgeorientierung der Menschen in Deutschland beweist, dass das Solidarprinzip zusammen mit einem fairen Maß an Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten funktioniert und eine finanzielle Stabilisierung des Systems ohne Qualitäts- und Leistungseinbußen möglich ist. Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, betonte: „Völlig zurecht nimmt die Politik immer wieder Bezug auf die positiven Ergebnisse der in diesem Jahr veröffentlichten Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie. Die Gesundheitskompetenz und die Mundgesundheit in Deutschland haben sich stetig und nachhaltig verbessert. Der Schlüssel dieses Erfolges liegt in unserer konsequenten Präventionsausrichtung. Dies wird zwar seitens der Politik auch so wahrgenommen und es wird viel über Prävention gesprochen. Das allein reicht aber nicht aus. Vielmehr sollte es der Bundesregierung ein Kernanliegen sein, diese Erfolge nachhaltig zu sichern und zum Vorbild für anstehende Reformen im Gesundheitswesen zu nehmen. Der zahnärztliche Bereich hat gezeigt, dass sich damit auch die GKV-Ausgaben stabilisieren lassen.“

Hendges warnte vor Einschränkungen der vertragszahnärztlichen Versorgung – ob durch Kostendämpfungsmaßnahmen, Eingriffe in den Sicherstellungsauftrag der zahnärztlichen Selbstverwaltung oder durch andere Maßnahmen: „Jegliche Spareingriffe machen die von uns erreichten Erfolge innerhalb kürzester Zeit wieder zunichte und haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung und somit letzten Endes auf die Mund- und Allgemeingesundheit von Millionen Patientinnen und Patienten.“ Bediene sich die Politik solcher kurzsichtigen Instrumente, müsse sie für die Konsequenzen auch die Verantwortung tragen. Eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung werde nur mit verlässlichen politischen Rahmenbedingungen zukunftsfest. Das hieße vor allem: der Abbau übermäßiger Bürokratie, eine praxisgerechte Digitalisierung und Planungssicherheit, so Hendges.

Inhabergeführten Praxen adäquate Rahmenbedingungen geben

Vor diesem Hintergrund forderte die Vertreterversammlung die Bundesregierung erneut dazu auf, schnellstmöglich ein Gesetz zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorzulegen. Nur so könne erreicht werden, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Zeit endlich in erster Linie der Behandlung von Patientinnen und Patienten widmen können. Zudem müsse unverzüglich das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben zur Begrenzung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) umgesetzt werden. Zentraler Bestandteil einer solchen Regelung müsse sein, dass Trägerkrankenhäuser nur im unmittelbaren räumlichen Umfeld und nur in fachlich einschlägigen Bereichen iMVZ gründen dürfen. Ferner müsse die Selbstverwaltung als unverzichtbare Säule und Gestaltungsmotor der Versorgung in Deutschland nachhaltig gestärkt werden.
Dringender politischer Handlungsbedarf wurde auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Digitalisierungsprozesse angemahnt, die die Patientenversorgung verbessern sowie störungsfreie und sichere Kommunikationswege gewährleisten müssen. Man brauche eine klare und übergeordnete Zuständigkeit der Gematik, um die Betriebsstabilität der TI wieder in den Griff zu bekommen, stellte Dr. Karl-Georg-Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, klar. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) müsse die Gematik dafür mit den notwendigen Befugnissen und Ressourcen ausstatten. Dazu gehöre insbesondere der Ausbau des technischen Monitorings, die Schärfung verbindlicher Verfügbarkeitskennzahlen sowie die Schaffung klarer Eingriffsrechte gegenüber Dienstanbietern im Störungsfall.

Auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht Pochhammer Nachbesserungsbedarf: „Neben den technischen Störungen behindern funktionale Einschränkungen die Nutzung der ePA in den Praxen. Nach wie vor können die Aktensysteme keine nativen Bildformate aufnehmen und die Einführung einer Volltextsuche wird von der Politik immer weiter nach hinten verschoben.“ Das BMG müsse bei der Weiterentwicklung der ePA endlich die richtigen Schwerpunkte setzen. Dazu gehöre vor allem, dass sie in den Praxissoftware-Systemen störungsfrei, intuitiv und einfach genutzt werden könne.

Expertise der Selbstverwaltung einbeziehen

Daran anknüpfend weiste Meike Gorski-Goebel, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, darauf hin, dass die ePA eines Versicherten sukzessive befüllt werde. „Wichtig ist daher, von Anfang an großen PDF-Datenmengen und vor allem Datengräbern vorzubeugen.“ Hierfür habe die KZBV für die strukturierten Medizinischen Informationsobjekte (MIO) „zahnärztlicher Implantatpass“ und „zahnärztlicher Basiseintrag“ Konzepte ausgearbeitet, die bei Priorisierung durch den Gesetzgeber bereitstehen. Gorski-Goebel appellierte eindringlich an das BMG und an das bei der Gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG), unbedingt die Expertise der Selbstverwaltung in die anstehenden Prozesse einzubinden und damit die Erfahrungen aus der Praxisrealität einzuholen.

Während das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) – ein Leuchtturmprojekt, das aus der Selbstverwaltung heraus entwickelt wurde – bereits in den Praxen mit großem Erfolg etabliert ist, werde jetzt auch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis ein zukunftsfähiger und sicherer elektronischer Datenaustausch (eLABZ) gewährleistet und damit eine weitere Landmarke in der Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt. „Wir haben gezeigt, wie praxistaugliche Digitalisierung funktioniert. Mit dem eLABZ können bald Kostenvoranschläge, Aufträge und Rechnungen strukturiert, einheitlich und sicher bei deutlicher Reduzierung des Bürokratieaufwands übertragen werden“, betonte Gorski-Goebel. Sie forderte, dass die Zahntechniker als Pioniere des Handwerks schnellstmöglich mit den entsprechenden elektronischen Berufsausweisen und Institutionskarten ausgestattet werden. Sodann könne die Digitalisierung im Gesundheitswesen gemeinsam mit Vorteilen für Dentallabore und Zahnarztpraxen aufgewertet werden.

Die Vertreterversammlung der KZBV

Hintergrund und weiterführender Link

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der rund 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der KZVen nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Vertreterinnen und Vertreter werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.