Kompakte Informationen der KZV Nordrhein
Sie verläuft aktuell deutlich langsamer als geplant: die Erneuerung der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA). Besonders betroffen sind Ausweise, die lediglich ein RSA-Zertifikat enthalten. Nach den aktuellen Rückmeldungen von gematik und medisign ist nicht davon auszugehen, dass der Austausch flächendeckend bis Ende 2025 abgeschlossen sein wird.
Für viele Praxen bedeutet das: Sie müssen kurzfristig auf Ersatzverfahren ausweichen – sowohl in der Telematikinfrastruktur (TI) als auch bei der Abrechnung im myKZV-Portal. Die folgenden Hinweise der KZV Nordrhein zeigen Ihnen kompakt, welche Übergangslösungen zulässig sind, was bei deren Nutzung zu beachten ist und welche alternativen Zugangswege zur Verfügung stehen.
Hintergrund: Warum ein neuer eHBA notwendig ist
Der eHBA ist erforderlich für zentrale TI-Anwendungen wie:
- das E-Rezept
- die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
Ältere eHBAs, die ausschließlich ein RSA-Zertifikat enthalten, genügen den aktuellen Anforderungen nicht mehr. Neue Karten mit zusätzlichem ECC-Zertifikat sind nötig, diese werden jedoch derzeit nicht flächendeckend und rechtzeitig ausgeliefert.
Was tun, wenn der neue eHBA fehlt?
Nutzen Sie zugelassenen Ersatzverfahren für TI-Anwendungen.
Wenn Sie vom verspäteten eHBA-Austausch betroffen sind, gelten vorübergehend folgende Regelungen:
- E-Rezept:
Ohne gültigen eHBA ist keine qualifizierte elektronische Signatur möglich. Bitte verwenden Sie daher vorübergehend das Muster 16 (Papier-Rezept). - eAU und EBZ:
Hier kann vorübergehend auf die SMC-B Karte zur Signatur zurückgegriffen werden. Diese Lösung ist zulässig, bis der neue eHBA zur Verfügung steht. - Wichtig: Ersatzverfahren dürfen nur bei technischen Problemen oder verzögerter Lieferung des eHBA eingesetzt werden und nur für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase. Sie sind nicht für den Dauerbetrieb vorgesehen!
- SMC-B nicht verfügbar?
Sollte auch die SMC-B Karte nicht rechtzeitig eintreffen, können Sie im Rahmen der eAU und des eBZ-Verfahrens auf Papiervordrucke (Stylesheets) zurückgreifen.
eHBA auch für myKZV-Portal erforderlich
Neben den TI-Anwendungen wird der eHBA auch für die Anmeldung im myKZV-Portal benötigt. Wenn Ihnen der eHBA Anfang nächsten Jahres nicht zur Verfügung steht, können Sie auf den zweiten Anmeldeweg per App ausweichen.
Wichtig: Um den Anmeldeweg per App zu nutzen, müssen Sie sich einmalig mit dem eHBA im myKZV-Portal angemeldet haben. Diese Anmeldung kann auch in der Vergangenheit bereits erfolgt sein.
Kurz-Anleitung: Anmeldung über die myKZV-ID-App
- App herunterladen:
- iOS: Apple App Store
- Android: Google Play Store
- myKZV-ID anlegen:
- App öffnen → „Neue ID erstellen“ wählen
- Wunsch-ID und Entsperr-Passcode (oder Biometrie) festlegen
- ID verknüpfen:
- Einmalig im Portal mit eHBA anmelden
- Unter Einstellungen → Neue myKZV-ID registrieren die erstellte ID eingeben
- Validierung durch Piktogrammabgleich in der App abschließen
- Verknüpfen nicht vergessen!
- Zukünftige Anmeldung:
- Auf www.mykzv.de mit der ID einloggen
- App öffnen, ID entsperren, Piktogramm auswählen → fertig
Ein Erklärvideo sowie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf unserer Website.
Übergangslösung für Abrechnung
Sollten Praxen aufgrund der Verzögerung keinen Zugang zum myKZV-Portal herstellen können – weder über eHBA noch über die App –, besteht die Möglichkeit, Abrechnungen über einen digitalen Datenträger einzureichen, bis der neue eHBA vorliegt.
„Es ist ein großes Ärgernis für die Zahnarztpraxen. Dadurch, dass externe Dritte vorgegebene Deadlines nicht einhalten können, haben die Praxen völlig unverschuldet wieder großen Mehraufwand zu betreiben“, erklärt Dr. Thorsten Flägel, Vorstandsmitglied der KZV Nordrhein.
„Aus diesem Grund wollen wir mit dieser Ausnahmeregelung unterstützen und reibungslose Abläufe in den Praxen gewährleisten.“
Zusammenfassung: Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob Ihre Praxis vom eHBA-Austausch betroffen ist
- Nutzen Sie bei Bedarf die zugelassenen Ersatzverfahren (siehe oben)
- Halten Sie die Übergangsfristen und rechtlichen Vorgaben ein
- Nutzen Sie den alternativen Anmeldeweg per App für das myKZV-Portal
- Reichen Sie Ihre Abrechnung notfalls per Datenträger ein
- Bleiben Sie mit Ihrer KZV in Kontakt, um über neue Entwicklungen informiert zu bleiben
Ihre Meinung ist gefragt – jetzt an TI-Umfrage teilnehmen!
Wie erleben Sie den eHBA/SMC-B-Austausch und den Umgang mit den aktuellen TI-Herausforderungen in Ihrer Praxis?
Wir möchten Ihre Erfahrungen und Einschätzungen besser verstehen, um gezielter unterstützen und Entwicklungen in der Telematikinfrastruktur kritisch begleiten zu können.
Nehmen Sie jetzt unter nachfolgendem Link an unserer kurzen TI-Umfrage teil!
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