Deutliche Unterschiede bei den Geschlechtern
14,5 Prozent beträgt die Teilzeitquote der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein. Sie unterscheidet sich deutlich zwischen den Geschlechtern und liegt für Frauen bei 22,4 und für Männer bei 7,3 Prozent. Auch der Beschäftigungsstatus spielt eine Rolle. 37,1 Prozent der Angestellten arbeiten weniger als 40 Wochenstunden – bei den Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern sind es nur 1,4 Prozent.