Infos zum Start der „ePA für alle“ in der Zahnarztpraxis
Die „ePA für alle“ ermöglicht es Patientinnen und Patienten, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern und mit Leistungserbringern wie Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen zu teilen. Am 15. Januar 2025 hat die Pilotphase zur Einführung in den Modellregionen Franken, Hamburg und NRW begonnen. Eine Prüfung für den bundesweiten Rollout ist Mitte März geplant. Sofern die Erfahrungen aus den Modelregionen positiv sind und alle technischen Voraussetzungen und Sicherheitsaspekte erfüllt wurden, ist eine Einführung der „ePA für alle“ ab April möglich. Sie startet dabei erst mal mit der E-Medikationsliste, in weiteren Ausbaustufen soll diese um den E-Medikationsplan, die Forschungsdatenfreigabe und die Einstellung von Bilddateien erweitert werden.
Die Hoheit über die ePA bleibt unverändert bei der Patientin oder dem Patienten. Zugriff auf die ePA erhält die Zahnarztpraxis automatisch durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) (sogenannter Behandlungskontext), eine PIN-Eingabe vonseiten der Patienten ist nicht mehr erforderlich. Welche Vorteile die Nutzung der ePA für den zahnärztlichen Praxisalltag hat, welche Verpflichtungen für die Zahnarztpraxis im Hinblick auf die Einstellung von Daten in die ePA bestehen und wie die elektronische Patientenakte für Schritt in die Praxis eingeführt werden kann, lesen Sie in der März-Ausgabe des Rheinischen Zahnärzteblatts (RZB).
Vollständiger Artikel im nächsten RZB
Auch das nächste RZB hat es wieder in sich: Unter anderem erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Start der „ePA für alle“ in der Zahnarztpraxis einschließlich einer Aufführung aller technischen Voraussetzungen und weiterer Aspekte, die im Umgang mit der ePA zu beachten sind. Ab dem 5. März finden Sie das neue RZB online in unserer Mediathek.