Bereits rechtliche Schritte eingeleitet
Die Mails beinhalten Anschreiben und Rechnung. Im Betreff ist zu lesen: „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Den angeschriebenen Betrieben wird eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV vorgegaukelt, für die eine Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft zu leisten ist.
Die E-Mails samt Anhängen scheinen auf den ersten Blick von der BGN beziehungsweise der DGUV zu stammen, denn sie weisen missbräuchlich deren Logos sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy auf. Dahinter steckt ein dreister Betrug. Die angegebenen Kontaktdaten sind falsch, das vorgebliche Präventionsmodul der DGUV existiert gar nicht. Die DGUV hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet.
Zuvor hatte es bereits eine ähnliche Betrugsmasche gegeben: Gefälschte Zahlungsaufforderungen an Mitgliedsbetriebe der BGW, die den Eindruck erweckten, von der BGN versendet worden zu sein. Hier handelte es sich um angebliche Rechnungen für Schilder bzw. Sicherheitskennzeichnungen für Augenspülstationen. Auch in diesem Fall hat die BGN keine derartigen Rechnungen ausgestellt.
Hinweis: Betriebe, die E-Mails mit Zahlungsaufforderungen wegen angeblich verpflichtender DGUV-Präventionsmodule oder Sicherheitskennzeichnungen erhalten, sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten. Betroffenen, die bereits Zahlungen vorgenommen haben, wird dringend empfohlen, bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Folgen Sie in E-Mails dieser Art auch niemals darin enthaltenen Links, da diese möglicherweise zu betrügerischen Websites führen.
E-Mail-Betrugsmasche
Warnmeldungen von DGUV, BGN und BWG
Warnmeldungen zur aktuellen E-Mail-Betrugsmasche finden Sie auf den Seiten von DGUV, BGN und BWG.