Wichtige Fristen
Durch ECC wird das Sicherheitsniveau langfristig erhöht – bei gleichzeitig geringerem Ressourcenverbrauch.
- SMC-B & eHBA: Spätestens 30. Juni 2026 (frühzeitiger Austausch empfohlen)
- gSMC-KT: Bis 31. Dezember 2026
Sonderfall eHBA (Idemia-Chips)
- Müssen ebenfalls zwingend bis 30. Juni 2026 ersetzt werden
- Betroffen:
- SHC-Karten (bis Nov. 2025 ausgegeben)
- D-Trust-Karten (bis Jan. 2025 ausgegeben)
- Betroffene wurden von den Kartenanbietern informiert!
Ersatzverfahren, wenn eHBA und SMC-B fehlen
Wenn der neue eHBA noch nicht geliefert wurde:
- E-Rezept: Nutzung des Muster 16 (Papierrezept)
- eAU/EBZ: Vorübergehende Signatur mit SMC-B zulässig
Wichtig: Ersatzverfahren dürfen nur bei technischen Problemen oder verzögerter Lieferung des eHBA eingesetzt werden und nur für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase. Sie sind nicht für den Dauerbetrieb vorgesehen!
Bitte protokollieren Sie den Grund für die Nutzung des Ersatzverfahrens.
Wenn die SMC-B fehlt:
- Für eAU/EBZ können Papier-Stylesheets eingesetzt werden.
- E-Rezept: Nutzung des Muster 16 (Papierrezept)
Weitere Informationen
RSA-zu-ECC-Migration: gematik.de
Checkliste zum RSA-Zertifikatsaustausch: wiki.gematik.de
TI-Verschlüsselung RSA/ECC: Hilfestellung für Einrichtungen
BZÄK-Klartext: bzaek.de