Statistik

ZäPP: Abgabe jetzt bis 31. Januar 2025 möglich

Ihre Unterstützung ist weiterhin gefragt! Im September haben bundesweit rund 33.000 Zahnarztpraxen ihre Zugangsdaten zur Beteiligung am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) erhalten. Um möglichst vielen Praxen die Teilnahme am ZäPP zu ermöglichen, ist die Abgabefrist jetzt bis zum 31. Januar 2025 verlängert worden. Das ZäPP ist unter anderem wichtig für die Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene.
Von Öffentlichkeitsarbeit (med/sk)
Aktualisiert am 06.11.2024
Quelle: KZBV
Statistische Erhebung mit Balken- und Kuchendiagrammen in 3-D über einem Papierbogen mit statistischen Daten. Oben links das ZäPP-Logo (Schriftzug „ZäPP“ mit Zahnsymbol). © Robert Kneschke – stock.adobe.com

Ihre Daten für die Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung

Die vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) ausgeführte und von der KZBV beauftragte Erhebung analysiert bundesweit wichtige Daten aus Vertragszahnarztpraxen zur wirtschaftlichen Situation und zu den Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung. Fragen zur Praxis, zu Leistungsinformationen aus dem jeweiligen PVS und Praxis-Finanzdaten werden erhoben und wissenschaftlich fundiert ausgewertet. Natürlich ist die Erhebung vertraulich und datenschutzkonform und die Daten sind nur für das Zi zugänglich.

Warum am ZäPP teilnehmen?

Das ZäPP ist für die Praxen von zentraler Bedeutung, weil es den KZVen und der KZBV eine umfangreiche Berechnungsgrundlage und valide Argumentationen für die Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene an die Hand gibt. Das ZäPP ist und war als Verhandlungsbasis wichtig für die 

  • erfolgreiche Neuausrichtung der PAR-Behandlung, 
  • Einführung verschiedener BEMA-Positionen,
  • Verhandlung des Pandemiezuschlags in Höhe von 275 Millionen Euro für alle Vertragszahnarztpraxen und
  • Verwendung bei zahlreichen Punktwertverhandlungen.

Außerdem ist das ZäPP als Informationsquelle wichtig für folgende Aspekte: 

  • aktuell: Berechnung unterschiedlicher Pandemieauswirkungen, 
  • Analysen im zahnärztlichen Bereich (Praxisstrukturen, Versorgungsstrukturforschung, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen), 
  • Niederlassungsberatung durch die KZV oder auch individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater, 
  • Verwendung durch amtliche Stellen auf bundesweiter Ebene (wie statistische Ämter). 

Sonderfragebogen, finanzielle Anerkennung und Berichtsportal mit Inflationsrechner

Bei der Erhebung 2024 steht zusätzlich das Thema „Terminmanagement“ im Fokus, das in einem Sonderfragebogen behandelt wird. Die Beantwortung der Sonderfragen ist aber nicht notwendig für die finanzielle Anerkennung, die Sie bei Übermittlung des vollständigen und vom Steuerberater testierten ZäPP-Fragebogens erhalten. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zu Ihrem individuellen Online-Berichtsportal, in dem die eigenen Praxis-Eckdaten anhand verschiedener Kennzahlen zusammengefasst und ein Vergleich mit Durchschnittswerten möglich ist. Erneut im Berichtsportal: der Inflationsrechner. Auf Basis Ihrer eigenen Praxisdaten und aktueller wirtschaftlicher Eckdaten können Sie damit eine Einkommensprognose erstellen, um in betriebswirtschaftlicher Hinsicht besser für die Zukunft gewappnet zu sein!

Unsere Fragen an Sie

Themen des Fragebogens sind u. a. folgende:

  • Praxisorganisation,
  • Praxisräumlichkeiten,
  • Praxispersonal,
  • Wochenarbeitszeit,
  • erbrachte Leistungen der Praxis und
  • Finanzdaten der Praxis.

Die Bearbeitung des Fragebogens erfolgt online unter www.zäpp.de. Falls Sie einen Papierfragebogen bevorzugen, kann dieser gerne bei der Treuhandstelle angefordert werden.

Weitere Informationen

Die Website des ZäPP mit weiterführenden Informationen, Hilfestellungen und begleitenden Unterlagen zur Erhebung ist unter www.zäpp.de erreichbar.

Die Treuhandstelle des Zi hilft Zahnärztinnen und Zahnärzten bei Bedarf per E-Mail (kontakt(at)zi-ths.de) oder von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr unter der Rufnummer

0800-4005-2444  

gerne weiter.

Themenseite und Informationsmaterialien

Bei Fragen zum ZäPP stehen Ihnen auch die ZäPP-Themenseite der KZBV sowie ein Informationsflyer und eine FAQ-Liste zur Verfügung.
   
ZäPP-Flyer
   

ZäPP-FAQ