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ZäPP: Teilnahme noch bis Ende März möglich

Die Einreichungsfrist für die aktuelle Erhebung des Zahnärzte-Praxis-Panels wurde verlängert. Ihre Teilnahme am ZäPP ist jetzt noch bis zum 31. März 2026 möglich. Machen Sie mit: Je höher die Teilnahmequote, desto solider die Datengrundlage zur Kostenstruktur in den Zahnarztpraxen, die entscheidend ist für erfolgreiche Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Von Öffentlichkeitsarbeit (sk)
Erstellt am 26.01.2026
Quelle: KZBV
Auf einem Papierbogen mit statistischen Daten, die in verschiedenen Diagrammen angezeigt werden, liegt eine Lupe. © DESIGN ARTS – stock.adobe.com

Jede Teilnahme zählt!

Sie haben bisher noch nicht die Zeit gefunden, an der aktuellen ZäPP-Erhebung teilzunehmen? Dann gibt es für Sie eine gute Nachricht: Die Frist zur Einreichung Ihrer ZäPP-Unterlagen wurde verlängert. Sie können sich also noch bis zum 31. März 2026 am Zahnärzte-Praxis-Panel beteiligen.

Denken Sie bitte daran, dass die Informationen aus dem ZäPP über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen die notwendige Grundlage dafür sind, um mit belastbaren und wissenschaftlich fundierten Daten die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Verhandlungen gegenüber den Krankenkassen optimal zu vertreten.

   

ZäPP: umfassend informiert

Themenseite der KZV Nordrhein

Infomieren Sie sich zum Zahnärzte-Praxis-Panel auf der ZäPP-Themenseite der KZV Nordrhein. Hier finden Sie auch alle relevanten weiterführenden Links sowie Informationsmaterialien zum Download.