Jede Teilnahme zählt!
Sie haben bisher noch nicht die Zeit gefunden, an der aktuellen ZäPP-Erhebung teilzunehmen? Dann gibt es für Sie eine gute Nachricht: Die Frist zur Einreichung Ihrer ZäPP-Unterlagen wurde verlängert. Sie können sich also noch bis zum 31. März 2026 am Zahnärzte-Praxis-Panel beteiligen.
Denken Sie bitte daran, dass die Informationen aus dem ZäPP über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen die notwendige Grundlage dafür sind, um mit belastbaren und wissenschaftlich fundierten Daten die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Verhandlungen gegenüber den Krankenkassen optimal zu vertreten.
ZäPP: umfassend informiert
Themenseite der KZV Nordrhein
Infomieren Sie sich zum Zahnärzte-Praxis-Panel auf der ZäPP-Themenseite der KZV Nordrhein. Hier finden Sie auch alle relevanten weiterführenden Links sowie Informationsmaterialien zum Download.