Jede Teilnahme zählt!
Sie haben bisher noch nicht die Zeit gefunden, an der aktuellen ZäPP-Erhebung teilzunehmen? Dann gibt es für Sie eine gute Nachricht: Die Frist zur Einreichung Ihrer ZäPP-Unterlagen wurde ein letztes Mal verlängert. Sie können sich also noch bis zum 15. April 2026 am Zahnärzte-Praxis-Panel beteiligen.
Die Befragung ist in zwei Teile gegliedert. Im Praxis-Fragebogen geben Sie Angaben zur Struktur und zur Versorgung in Ihrer Praxis an. Im Finanz-Fragebogen ist die Angabe von Finanzdaten zu Ihrer Praxis erforderlich. Hierfür ist die Einbindung einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters oder einer verwandten Berufsgruppe notwendig.
Das Zahnärzte-Praxis-Panel wird durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) durchgeführt.
Denken Sie bitte daran, dass die Informationen aus dem ZäPP über die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen die notwendige Grundlage dafür sind, um mit belastbaren und wissenschaftlich fundierten Daten die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Verhandlungen gegenüber den Krankenkassen optimal zu vertreten.
ZäPP: umfassend informiert
Themenseite der KZV Nordrhein
Infomieren Sie sich zum Zahnärzte-Praxis-Panel auf der ZäPP-Themenseite der KZV Nordrhein. Hier finden Sie auch alle relevanten weiterführenden Links sowie Informationsmaterialien zum Download.