Pflegeheime sollten Kooperationsverträge mit Zahnärzten eingehen
Im Jahr 2024 stellten Zahnärzte bei bundesweit mehr als einem Viertel der bei der Barmer versicherten Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Bei rund 80 Prozent der Leistungen erfolgte dies direkt in den Einrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten haben. Allerdings traf dies nur auf weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen zu. Auf die übrigen Pflegeheime ohne Kooperationsverträge entfielen nur zwei Prozent der entsprechenden Leistungen. Da für stationär Pflegebedürftige der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich ist, gibt es eine Versorgungslücke, wenn keine Untersuchung in der Pflegestätte erfolgt. Die Barmer fordert daher, dass Pflegeheime Kooperationsverträge mit Zahnärzten eingehen sollten.
Ungleich verteilter Anstieg bei der Inanspruchnahme
Eine defizitäre Lage bei der Zahnvorsorge ist auch bei ambulant Pflegebedürftigen zu beklagen. Zwar ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen seit 2018 vor dem Hintergrund der Einführung der Gebührennummern 174a und b, die Zahnärzte für die Erhebung des Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung bei Pflegebedürftigen abrechnen können, deutlich gestiegen. Während sich die Inanspruchnahme bei Heimbewohnern vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2024 auf jeweils über 25 Prozent etwa verdoppelt hat, stagniert sie bei ambulant Pflegebedürftigen jedoch bei rund drei Prozent. Die dem Barmer Zahnreport zugrunde liegenden Zahlen belegen somit deutlich, dass sich die Teilhabe Pflegebedürftiger an der zahnärztlichen Versorgung und insbesondere den Präventionsleistungen längst nicht für alle Personengruppen verbessert hat.
Eklatante Ost-West-Unterschiede
Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei stationär Pflegebedürftigen auch regional höchst unterschiedlich. Die Quote für die Inanspruchnahme der Leistungen Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung lag im Jahr 2024 bei 45,5 Prozent in Berlin, 42,7 Prozent in Hamburg und 42,6 Prozent in Sachsen, jedoch lediglich bei 16,8 Prozent in Niedersachsen. Weit schlechter sehen die Zahlen bei ambulant Pflegebedürftigen aus. Bei ihnen blieben die Inanspruchnahmeraten 2024 in allen westlichen Bundesländern unter drei Prozent. Bundesweiter Spitzenreiter war hier dagegen Sachsen mit neun Prozent. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen in den östlichen Bundesländern höher.
Fazit: Die im aktuellen Barmer Zahnreport offengelegten Versorgungslücken bei der Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeleistungen stationär und ambulant pflegebedürftiger Patientinnen und Patienten sind besorgniserregend. Aus Sicht der Barmer herrscht zur Lösung dieser defizitären Situation ein akuter Handlungsbedarf.
Datenbasis des Barmer Zahnreports
Datenbasis des Barmer Zahnreports 2026 sind die anonymisierten vertragszahnärztlichen Abrechnungsdaten von Barmer-Versicherten der Altersgruppe der über 65-Jährigen aus den Jahren 2013 bis 2024. Analysiert wurde unter anderem die Inanspruchnahme der seit dem Jahr 2018 abrechenbaren Leistungen nach BEMA 174a und 174b, die die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, einen individuellen Mundgesundheitsplan sowie die Mundgesundheitsaufklärung umfassen.
Barmer Zahnreport 2026
Erhebliche Versorgungslücken bei Pflegebedürftigen
Den Barmer Zahnreport 2026 können Sie unter nachfolgendem Link einsehen und herunterladen.