Seit dem 24. April 2024 ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten. Diese Änderung ist in Kraft getreten, nachdem der Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Hintergrund: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Kinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört unter anderem, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht, das Kariesrisiko des Kindes einschätzt, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene berät und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.
Weitere Informationen zur Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen, auch zum Leistungsanspruch bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.