Bislang wurden Patienten, Krankenkassen und KZVen mit inhaltlich gleichlautendem Schreiben über KFO-Behandlungen, die nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören, informiert. Gemäß 49. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z ist die Information an die zuständige KZV über die KIG-Eingruppierung ab dem 1. April 2025 mit der Abrechnung mitzuliefern.