Düsseldorf, 20. Juni 2026 – Auf der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein haben die Delegierten eine Resolution sowie mehrere Anträge verabschiedet, in der klare Änderungen am und Streichungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) gefordert werden. Es geht vor allem um die Kieferorthopädie (KFO) sowie Honorardeckelungen.
Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein, bezeichnete das aktuelle Sparpaket der Bundesregierung als Kollektivstrafe: „Die Zahnärzteschaft wird mitbestraft, auch wenn sie nicht zu den Verursachern der gestiegenen Kosten gehört“, so Kruschwitz. „Deswegen kritisieren wir die Rasenmäher-Methode – die Zahnmedizin kann nichts machen, um das Problem zu beheben, da sie es nicht verursacht hat. Wir mahnen zu echten Reformen, nicht nur Kostendämpfungsmaßnahmen.“
Zudem machte er deutlich, dass in Nordrhein durch das drohende Berufsverbot für die Zahnärzteschaft im Bereich Kieferorthopädie (KFO) unmittelbar mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Oberbergischen Kreis und weiteren Gebieten eine Unterversorgung eintreten würde.
Nordrhein lebt von Einzelpraxen
„Nordrhein lebt in der Breite von vielen Einzelpraxen, die die Versorgung sichern.“ Das stellte Lothar Marquardt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein, beim Blick auf die Zahlen fest. Trotz steigender Angestelltenzahlen stellen gerade in ländlichen Bereichen die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzelpraxen die Versorgung sicher. Vor allem von Investoren getragene Medizinische Versorgungszentren – kurz iMVZ – haben viele Angestellte und lassen sich gerne in Großstädten nieder: Das sorgt für eine Konzentration dieser Praxen auf Ballungsräume.
ePA-Befüllungen sind Versorgungsleistung
Zum Thema elektronische Patientenakte (ePA) kritisierte Dr. Thorsten Flägel, Mitglied des Vorstands der KZV Nordrhein, die aktuellen Pläne der Bundesregierung: „Es kann nicht sein, dass uns ständig mehr Arbeit aufs Auge gedrückt wird, ohne dafür eine Honorierung zu erhalten!“ Doch nicht nur dieses Gesetzesvorhaben mahnte Dr. Flägel an, sondern auch das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG. Dieses Gesetz legt den KZVen auf, ihren Mitgliedern eine Beratungsdienstleistung anzubieten. Er stellte klar: Selbstverständlich versteht sich die KZV Nordrhein als neutrale Beraterin für Praxen im Bereich Telematikinfrastruktur (TI). „Dennoch kann es nicht Aufgabe einer Körperschaft öffentlichen Rechts sein, dass wir künftig – wie eine Art Vergleichsportal – Praxen eines der derzeit 32 Praxisverwaltungssysteme am Markt nennen sollen.“ Dabei müsste die KZV Nordrhein alle Systeme inklusive aller Funktionen kennen und dieses Wissen permanent aktuell halten.
Vertreterversammlung der KZV Nordrhein
Bilder der VV
Hier finden Sie Bilder von der Vertreterversammlung der KZV Nordrhein, die am 20. Juni 2026 in Düsseldorf stattgefunden hat.