„Nicht der Staat gewährt die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger, sondern die Patientinnen und Patienten in Eigenverantwortung sowie die Heilbehandlerinnen und -behandler. Der Staat kann aber durch Unterlassung oder Eingriffe in bestehende Strukturen schwere Schäden verursachen. Der Staat hat Strukturen zu schaffen, die die zuständige Selbstverwaltung zu guter Arbeit befähigt“, erklärte Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein auf der Versammlung.
Gemeint mit Eingriff ist beispielsweise die Budgetierung der zahnärztlichen Leistungen in 2023 und 2024, obwohl die Kosten der Zahnmedizin bei lediglich rund sechs Prozent keinen relevanten Anteil an der finanziellen Schieflage der Krankenkassen haben. Als Unterlassung kann man die Versäumnisse bei den Themen iMVZ und Bürokratieabbau nennen. Hier wird die Zahnärzteschaft selbst nicht müde, sich für Reformen einzusetzen, die die Arbeitsbedingungen in Arztpraxen und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger verbessern.
KZV Nordrhein hat Zahlen im Blick
Dass die Selbstverwaltung ohne staatliche Eingriffe gut funktioniert, zeigte Lothar Marquardt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Nordrhein, anhand von Zahlen zur Sicherstellung. Eine Tendenz der vergangenen Jahre sei laut Marquardt die steigende Zahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein bei gleichzeitig sinkenden Praxiszahlen. „Es kommt zu einer Konzentration auf weniger Praxen mit immer mehr darin tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten.“ Die KZV Nordrhein beobachte die Entwicklungen ganz genau und ergreife frühzeitig Maßnahmen, so Marquardt.
Wenig Nutzen für zahnärztliche Patientinnen und Patienten
Ebenfalls genau beobachtet werden die Entwicklungen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hierzu führte Dr. Thorsten Flägel, Mitglied des Vorstandes der KZV Nordrhein, aus, dass für die für 2025 geplante elektronische Patientenakte (ePA) derzeit nur ein einziges zahnärztlich relevantes medizinisches Informationsobjekt – kurz MIO – eingeplant ist: das eBonusheft. Danach sei bis 2026/2027 nichts geplant, was für Zahnarztpraxen relevant ist. Doch nicht nur der geringe Funktionsumfang sei ärgerlich, so Dr. Flägel: „Wir sind noch Lichtjahre entfernt von der Vorstellung des BMG, dass Infos per Knopfdruck eingespielt und dann ausgewertet werden können. Die zurzeit vorgesehene Archivierung als PDF-Dokument ist ein Standard von vorgestern für die Telematikinfrastruktur von morgen.“