Politik

Sparpaket bremst präventionsorientierte Zahnmedizin aus

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein und die Zahnärztekammer Nordrhein haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Stellung genommen: Das GKV-BStabG setzt auf kurzfristige Einsparungen zulasten der Prävention. Der Plan des BMG, nur noch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zur Behandlung von gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen zuzulassen, wurde aufgegeben.
Von KZV Nordrhein | ZÄK Nordrhein
Erstellt am 15.07.2026
Eine Kieferorthopädische Behandlung eines etwa zwölfjährigen Mädchens: Die junge Patientin sitzt im Behandlungsstuhl, der Zahnarzt sitzt ihr gegenüber und hält eine Zahnspange in der Hand. © KI-generiert – Adobe Firefly

„Der enge Zeitplan ließ offensichtlich eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit den Sparvorschlägen nicht mehr zu“, kritisiert Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein. „Die Zahnmedizin produziert seit Jahren eine Präventionsdividende für die Gesetzliche Krankenversicherung: Die Kosten für teure Füllungen und Zahnersatz sinken, weil wir die Prophylaxe erfolgreich ausbauen konnten."

Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger Versorgungsbereich deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent).

Die neuen Sparmaßnahmen gefährden nach Einschätzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung insbesondere die präventionsorientierte Parodontitistherapie und den Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. 

Kieferorthopäden dürfen weiter praktizieren

Der Plan des Bundesgesundheitsministeriums, nur noch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zur Behandlung von gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen zuzulassen, wurde aufgegeben. Die Regelung hätte zu einem Kahlschlag in der Versorgung geführt: Jede zweite Praxis, die aktuell in NRW kieferorthopädische Leistungen anbietet, hätte diese nicht mehr abrechnen dürfen. Für viele kieferorthopädisch tätige Zahnärzte hätte dies faktisch ein Berufsverbot bedeutet.

Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, betont: „Dass der ursprünglich vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abgewendet werden konnte, ist gut. Es hätte immense Folgen für die Behandlung der jungen Patientinnen und Patienten, insbesondere von Kindern gehabt. Die Handlungsspielräume, die der Gesetzgeber mit der Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat am Freitag etabliert hat, sind nun zu gestalten.“

Weiter sagte Dr. Hausweiler: „Die Einführung einer Zuckerabgabe ist auch eine gesundheitsökonomisch richtige Maßnahme und ist eine positive Weichenstellung, die wir ausdrücklich unterstützen. Die erzielten Einnahmen sollten aber auch gezielt wieder für Präventionsmaßnahmen und die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen und nicht im allgemeinen Staatstopf untergehen."

Die Bundesregierung hat Strukturreformen im Gesundheitswesen und ein Präventionsgesetz noch in diesem Jahr angekündigt. „Wir erwarten zwingend ein deutliches Signal des Gesetzgebers, dass die Wende vom medizinischen Reparaturbetrieb zur wirksamen Präventionsmedizin gewünscht und gefördert wird“, fordern beide zahnärztlichen Standesvertreter.

Kontakt:

Miguel Tamayo
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Tel.: 0211 9684-407
E-Mail: mtamayo(at)kzvnr.de

Anna Palm
Zahnärztekammer Nordrhein
Tel.: 02131 53119-131
E-Mail: palm(at)zaek-nr.de 

   

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen

Gemeinsame Pressemitteilung von KZV und Zahnärztekammer Nordrhein

Hier können Sie die gemeinsame Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Zahnärztekammer Nordrhein zum beschlossenen GKV-BStabG herunterladen.