Politik

Warkens GKV-Reform gefährdet die kieferorthopädische Versorgung

Die Pläne der Bundesgesundheitsministerin kommen einem Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärzte gleich. Die Folge: Tausende Patienten – vor allem Kinder und Jugendliche – stünden von heute auf morgen ohne Behandler da.
Von ZÄK NR | KZV NR
Erstellt am 22.04.2026
Eine kieferorthopädische Behandlung bei einem Kind mit Zahnspange. © gpointstudio – stock.adobe.com

Gemeinsame Pressemitteilung von ZÄK und KZV Nordrhein

Neuss, 22.04.2026 – Die KZV Nordrhein und die Zahnärztekammer Nordrhein kritisieren den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Dieser sieht unter anderem vor, dass kieferorthopädische Behandlungen in Zukunft nur noch durch Fachärzte für Kieferorthopädie durchgeführt werden sollen.

Diese Pläne kommen einem Berufsverbot für Zahnärzte, die kieferorthopädisch tätig sind, gleich. 921.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland würden ihren Behandler verlieren. Eine flächendeckende kieferorthopädische Versorgung könnte somit nicht mehr sichergestellt werden.

Dabei unterschlägt das Reformvorhaben, dass die Behandlungsqualität schon heute abgesichert ist – durch Fortbildung, Berufsrecht, Haftung und das Gutachterverfahren. Für alle, die kieferorthopädische Leistungen erbringen, gelten die gleichen hohen Qualitätsstandards für Leistungserbringung und Fortbildung. Die Bindung an die fachlichen Standards ist einheitlich verbindlich.

Patienten droht Verlust ihres Behandlers

„Es gibt keinerlei Belege dafür, dass Patienten in diesen Fällen qualitativ schlechter versorgt werden als bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein und Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Für eine derartige gesetzliche Fachgebietsbeschränkung in der Zahnheilkunde besteht weder Notwendigkeit noch ist diese fachlich richtig.“

19,2 Prozent der kieferorthopädisch tätigen Behandler in Nordrhein wären von dem Berufsverbot betroffen. Viele Praxen müssten sofort schließen. Ein Wegfall, der nicht ohne Weiteres kompensiert werden kann. „Statt die Versorgung zu sichern, werden Kapazitäten abgebaut. Das ist eine gesundheitspolitische Fehlentscheidung zulasten der Kinder und Jugendlichen – und am Ende zulasten der Mundgesundheit einer ganzen Generation“, so Dr. Hausweiler.

So werde dieses Reformvorhaben zur Spaltung der Gesellschaft auf Basis sozialer Hintergründe sowie zwischen ländlichem und städtischem Raum beitragen. „Bei Umsetzung dieses sozialpolitisch verhängnisvollen Entwurfs wird man künftig soziale Unterschiede wieder an den Zähnen erkennen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler.

   

Kontakt:

Daniel Schrader
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zahnärztekammer Nordrhein
Tel.: 02131 53119-210
E-Mail: presse(at)zaek-nr.de

   
Marscha Edmonds
Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Tel.: 0211 9684-387
E-Mail: presse(at)kzvnr.de

   

Gemeinsame Pressemitteilung zum Download

ZÄK und KZV Nordrhein zu Warkens GKV-Reform

Hier können Sie die gemeinsame Pressemitteilung von Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Nordrhein herunterladen.

Ansprechpersonen für die Presse in der KZV Nordrhein

Frau Edmonds
Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Herr Deckers
Öffentlichkeitsarbeit