Termine des Zulassungsausschusses

Hier erhalten Sie alle Termine und Informationen zu den Sitzungen des Zulassungsausschusses und der Einreichung von Zulassungsanträgen.

Auf dem Foto sind fünf Menschen in einem Meeting an einem Tisch zu sehen, zwei davon schütteln sich sitzend die Hände. © Prostock-studio - stock.adobe.com

Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein

2024

SitzungsterminAbgabeterminAbgabetermin MVZ
21.08.202422.07.202421.06.2024
18.09.202419.08.202418.07.2024
09.10.202409.09.202409.08.2024
20.11.202421.10.202420.09.2024
18.12.202418.11.202418.10.2024

   
2025

SitzungsterminAbgabeterminAbgabetermin MVZ
29.01.202530.12.202429.11.2024
19.02.202520.01.202519.12.2024
26.03.202526.02.202527.01.2025
30.04.202531.03.202528.02.2025
28.05.202528.04.202528.03.2025
25.06.202526.05.202525.04.2025
27.08.202528.07.202527.06.2025
24.09.202525.08.202524.07.2025
29.10.202529.09.202529.08.2025
19.11.202520.10.202519.09.2025
17.12.202517.11.202517.10.2025

Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der 

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses

Postanschrift
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
40181 Düsseldorf

Haus- und Paketanschrift
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf

vorliegen.

Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Anzahl bereits vollständig vorliegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann. Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.

Deshalb unsere Bitte an Sie: Reichen Sie möglichst frühzeitig Ihren kompletten Zulassungsantrag ein!

Angestellte Zahnärzte

Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten.

Berufsausübungsgemeinschaften

Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen ei­ner Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zu­lassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Anträge auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) müssen vollständig spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Mit dem Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums müssen bereits auch die dazugehörigen Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes im Medizinischen Versorgungszentrum eingereicht werden. Ein Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes in einem bereits zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum unterliegt dagegen der einmonatigen Abgabefrist.

Auch hier bitten wir um Beachtung, dass Anträge auf Zulassung eines MVZ nur zu Beginn eines Quartals genehmigt werden. Auch die Beendigung der Zulassung eines MVZ kann nur zum Ende eines laufenden Quartals vorgenommen werden.

Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen ei­ner Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zu­lassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.