Termine des Zulassungsausschusses
Hier erhalten Sie alle Termine und Informationen zu den Sitzungen des Zulassungsausschusses und der Einreichung von Zulassungsanträgen.
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Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein
2026
| Sitzungstermin | Abgabefrist (alle zulassungsrechtlichen Anträge) |
|---|---|
| 14.10.2026 | 15.09.2026 |
| 11.11.2026 | 12.10.2026 |
| 09.12.2026 | 10.11.2026 |
Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein
2027
| Sitzungstermin | Abgabetermin (alle Anträge) | Abgabetermin Zulassung MVZ |
|---|---|---|
| 27.01.2027 | 21.12.2026 | 29.11.2026 |
| 17.02.2027 | 18.01.2027 | 20.12.2026 |
| 17.03.2027 | 18.02.2027 | 18.01.2027 |
| 14.04.2027 | 15.03.2027 | 15.02.2027 |
| 12.05.2027 | 13.04.2027 | 13.03.2027 |
| 16.06.2027 | 17.05.2027 | 17.04.2027 |
| 14.07.2027 | 15.06.2027 | 15.05.2027 |
| 08.09.2027 | 09.08.2027 | 10.07.2027 |
| 06.10.2027 | 07.09.2027 | 07.08.2027 |
| 10.11.2027 | 11.10.2027 | 11.09.2027 |
| 08.12.2027 | 09.11.2027 | 09.10.2027 |
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
Postanschrift
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
40181 Düsseldorf
Haus- und Paketanschrift
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf
vorliegen.
Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Anzahl bereits vollständig vorliegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann. Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Reichen Sie möglichst frühzeitig Ihren vollständigen Zulassungsantrag ein!
Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Berufsausübungsgemeinschaften
Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums kann ebenfalls nur zu Beginn eines Quartals erfolgen.
Achtung! Rechtzeitige Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich
Bitte achten Sie in Ihrem Interesse darauf, dass Sie bei Beantragung Ihrer Zulassung oder auch bei Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ sich frühzeitig um die zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Voraussetzungen kümmern. Hierzu gehört insbesondere die Beantragung der SMC-B Karte. Es obliegt Ihrem Pflichtenkreis, diese so rechtzeitig zu beantragen, dass Sie pünktlich zur Aufnahme Ihrer vertragszahnärztlichen Tätigkeit an die Telematikinfrastruktur angebunden sind und unter anderem die Krankenkassenkarten Ihrer gesetzlich Versicherten einlesen können. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter nachfolgendem Link.