Termine des Zulassungsausschusses

Hier erhalten Sie alle Termine und Informationen zu den Sitzungen des Zulassungsausschusses und der Einreichung von Zulassungsanträgen.

Auf dem Foto sind fünf Menschen in einem Meeting an einem Tisch zu sehen, zwei davon schütteln sich sitzend die Hände. © Prostock-studio - stock.adobe.com

Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein

2026

SitzungsterminAbgabefrist (alle zulassungsrechtlichen Anträge)
14.10.202615.09.2026
11.11.202612.10.2026
09.12.202610.11.2026

   

Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein

2027

SitzungsterminAbgabetermin
(alle Anträge)
Abgabetermin
Zulassung MVZ
27.01.202721.12.202629.11.2026
17.02.202718.01.202720.12.2026
17.03.202718.02.202718.01.2027
14.04.202715.03.202715.02.2027
12.05.202713.04.202713.03.2027
16.06.202717.05.202717.04.2027
14.07.202715.06.202715.05.2027
08.09.202709.08.202710.07.2027
06.10.202707.09.202707.08.2027
10.11.202711.10.202711.09.2027
08.12.202709.11.202709.10.2027

   
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der 

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses

Postanschrift
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
40181 Düsseldorf

Haus- und Paketanschrift
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf

vorliegen.

Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Anzahl bereits vollständig vorliegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann. Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.

Deshalb unsere Bitte an Sie: Reichen Sie möglichst frühzeitig Ihren vollständigen Zulassungsantrag ein!

Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten.

Berufsausübungsgemeinschaften

Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums kann ebenfalls nur zu Beginn eines Quartals erfolgen.

   

Achtung! Rechtzeitige Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich

Bitte achten Sie in Ihrem Interesse darauf, dass Sie bei Beantragung Ihrer Zulassung oder auch bei Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ sich frühzeitig um die zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlichen Voraussetzungen kümmern. Hierzu gehört insbesondere die Beantragung der SMC-B Karte. Es obliegt Ihrem Pflichtenkreis, diese so rechtzeitig zu beantragen, dass Sie pünktlich zur Aufnahme Ihrer vertragszahnärztlichen Tätigkeit an die Telematikinfrastruktur angebunden sind und unter anderem die Krankenkassenkarten Ihrer gesetzlich Versicherten einlesen können. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter nachfolgendem Link.