Termine des Zulassungsausschusses
Hier erhalten Sie alle Termine und Informationen zu den Sitzungen des Zulassungsausschusses und der Einreichung von Zulassungsanträgen.
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Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein
2025
| Sitzungstermin | Abgabetermin | Abgabetermin MVZ |
|---|---|---|
| 19.11.2025 | 20.10.2025 | 19.09.2025 |
| 17.12.2025 | 17.11.2025 | 17.10.2025 |
2026
| Sitzungstermin | Abgabetermin Zulassungsantrag (einschließlich MVZ) | Abgabetermin „Angestellte Zahnärzte“ und sonstige Anträge |
|---|---|---|
| 28.01.2026 | 29.11.2025 | 29.12.2025 |
| 25.02.2026 | 27.12.2025 | 26.01.2026 |
| 25.03.2025 | 26.01.2026 | 26.02.2026 |
| 22.04.2026 | 23.02.2026 | 23.03.2026 |
| 20.05.2026 | 21.03.2026 | 21.04.2026 |
| 17.06.2026 | 18.04.2026 | 18.05.2026 |
| 15.07.2026 | 16.05.2026 | 16.06.2026 |
| 16.09.2026 | 17.07.2026 | 17.08.2026 |
| 14.10.2026 | 15.08.2026 | 15.09.2026 |
| 11.11.2026 | 12.09.2026 | 12.10.2026 |
| 09.12.2026 | 10.10.2026 | 10.11.2026 |
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
Postanschrift
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
40181 Düsseldorf
Haus- und Paketanschrift
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf
vorliegen.
Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Anzahl bereits vollständig vorliegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann. Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Reichen Sie möglichst frühzeitig Ihren vollständigen Zulassungsantrag ein!
Angestellte Zahnärzte
Für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten gilt weiterhin die Monatsfrist.
Berufsausübungsgemeinschaften
Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Anträge auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) müssen vollständig spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. Mit dem Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums müssen bereits auch die dazugehörigen Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes im Medizinischen Versorgungszentrum eingereicht werden. Ein Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes in einem bereits zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum unterliegt dagegen der einmonatigen Abgabefrist.
Auch hier bitten wir um Beachtung, dass Anträge auf Zulassung eines MVZ nur zu Beginn eines Quartals genehmigt werden. Auch die Beendigung der Zulassung eines MVZ kann nur zum Ende eines laufenden Quartals vorgenommen werden.
Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.
Achtung: Fristeinhaltung!
Bitte beachten Sie zudem, dass bei Neugründungen und Praxisübernahmen aufgrund der erforderlichen technischen Vorausetzungen (SMC-B Karte usw.) Ihr Antrag spätestens zwei Sitzungen vor dem gewünschten Niederlassungstermin verhandelt werden muss.
Beispiel: Sie möchten sich zum 1. April 2026 niederlassen. Hierfür muss der Antrag am 27. Dezember 2025 bei der Geschäftsstelle eingehen, um am Sitzungstag des 25. Februar 2026 verhandelt werden zu können.