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Behandlung ausländischer Patienten im Rahmen der GKV

Mit der „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) das Verfahren zur Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patientinnen und Patienten erstmalig in einer eigenständigen Vereinbarung normiert. Damit verbunden sind auch Änderungen am bisher praktizierten Verfahren. Die Vereinbarung wird als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrages Zahnärzte und tritt zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die im Altverfahren bisher ver­wendeten Muster 80 und Muster 81 fallen weg und werden durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.

Unter den folgenden Links finden Sie einige Muster und Dokumente, die von der KZBV zur Verfügung gestellt werden:

Provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte (PDF)

Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung (PDF)
Ausdrucksfähige Fassungen in anderen Sprachversionen finden Sie über die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme (PVS)

Nationaler Anspruchsnachweis (PDF)

Praxishilfe EU-Recht (PDF)

Praxishilfe Abkommenrecht (PDF)

 

Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.