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Datenschutz

Datenschutzrecht

BZÄK, KZBV und KBV haben Informationen zum Datenschutzrecht veröffentlicht, das seit dem 25. Mai 2018 gilt. Im Vordergrund steht die durch die Praxen zu gewährleistende Sicherheit der verarbeiteten Personendaten, die nach der EU-DSGVO und dem BDSG seit dem genannten Stichtag besonders geschützt werden müssen.

KZBV/BZÄK: Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis“ (PDF)

BZÄK: Merkblatt zum Datenschutzrecht (PDF)

KBV: Informationen zur EU-DSGVO

Weitere Informationen finden Sie im Rheinischen Zahnärzteblatt 3/2018 und 4/2018 sowie auf den Seiten von Zahnärztekammer Nordrhein und dentists4dentists.

Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.