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Honorarverteilungsmaßstab

Honorarverteilungsmaßstab 2023

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 10.12.2022 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes zum 01.01.2023 beschlossen, über die wir Sie im Rheinischen Zahnärzteblatt Ausgabe 1/2023 vom 02.01.2023 sowie im Informationsdienst (ID) 08/2022 mit einer RZB-Sonderausgabe vom 13.12.2022 informiert haben.

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(⇒ Rechtliche Grundlagen ⇒ Honorarverteilungsmaßstab (HVM))

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Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.

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