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Honorarverteilungsmaßstab

Honorarverteilungsmaßstab 2023

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 10.12.2022 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes zum 01.01.2023 beschlossen, über die wir Sie im Rheinischen Zahnärzteblatt Ausgabe 1/2023 vom 02.01.2023 sowie im Informationsdienst (ID) 08/2022 mit einer RZB-Sonderausgabe vom 13.12.2022 informiert haben.

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Honorarverteilungsmaßstab 2018

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 01.12.2018 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen, über die wir Sie im Rheinischen Zahnärzteblatt Ausgabe 1/2019 vom 02.01.2019 sowie im Informationsdienst (ID) 1/2019 informiert haben.

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Honorarverteilungsmaßstab 2014

Der neue Honorarverteilungsmaßstab ist am 01.01.2014 in Kraft getreten.

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Änderung des HVMs 2013 zum 01.04.2013

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2013 eine Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes zum 01.04.2013 beschlossen. Der Honorarverteilungsmaßstab wurde an die gesamtvertragliche Vereinbarung über die vergütungsmäßige Behandlung der neuen Abrechnungsziffern 171a Bema und 171b Bema angepasst.

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Honorarverteilungsmaßstab 2013

Der neue Honorarverteilungsmaßstab tritt am 01.01.2013 in Kraft.

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Honorarverteilungsmaßstab 2010

Zum 1. Januar 2010 ändert sich die Regelung des § 5 Abs. 3 Ziff. 3.7 des Honorarverteilungsmaßstabes der KZV Nordrhein. Die Änderung ist erforderlich, um das Abrechnungsverhalten fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften sachgerecht abbilden zu können, da die bisherige Fassung eine gleichzeitige Teilnahme an der Honorarverteilung nach § 3 und § 4 HVM nicht vorsah.

Nachdem sich die Krankenkassen am 19. November 2009 abschließend mit dieser Änderung einverstanden erklärt haben, wird die geänderte Regelung zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Geltung der nachfolgend dargestellten Änderung steht unter dem Vorbehalt des abgeschlossenen Unterschriftenverfahrens. Die Änderung der Ziffer 3.7 ist optisch hervorgehoben.

Dementsprechend gibt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein die geänderte Regelung des Honorarverteilungsmaßstabes wie folgt bekannt:

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Honorarverteilungsmaßstab 2009

Umstrukturierungen des BEMA und besondere bedarfsbezogene Entwicklungen in einzelnen Leistungsbereichen, insbesondere bei den Leistungsarten KB/KG und PAR, machen die Neuausrichtung der Honorarverteilungsregelungen auf ein aktuelles Kalenderjahr erforderlich. Um die Grundlage der Honorarverteilung zu vereinheitlichen und zu aktualisieren, ist daher das Bezugsjahr 1997 durch das Jahr 2007 ersetzt worden. Kleinere redaktionelle Änderungen tragen dem Vereinheitlichungsbedarf und der Klarstellung einzelner Passagen Rechnung.

Die Änderungen treten zum  01.01.2009 in Kraft.

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Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.

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