Meldebogen Fortbildung
Um den bürokratischen Aufwand für die Praxen so gering wie möglich zu halten, haben wir Ihnen anliegende Meldebogen zum Erfassen Ihrer Fortbildungspunkte vorbereitet.
Auf den Meldebogen haben wir als Service für Sie bereits 10 Punkte pro Jahr für das Lesen von Fachliteratur eingetragen.
Hinweis
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.
Informationen
Informationen zur Fortbildungspflicht aus den IDs 6/2008 und 7/2008 können Sie hier herunterladen:
Informationen Fortbildungspflicht (PDF)
Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufige Fragen
können Sie hier herunterladen:
Antworten auf häufige Fragen (PDF)
Als Anlage enthalten sind hier:
Pflicht zur fachlichen Fort-
bildung gem. § 95d SGB V
Leitsätze der BZÄK, DGZMK und KZBV vom 1.01.2006
Regelungen des Fortbildungs-
nachweises der KZBV vom 17.05.2006
Punktebewertung von Fortbildung der BZÄK/DGZMK vom 1.01.2006
Ansprechpartner
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Register/Zulassung
(Frau Wallbaum: 0211-9684-434).