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myKZV

Online-Abrechnung und -Service bei myKZV

Durch die Einführung der papierlosen Abrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen ab dem 01.01.2012 hat die Möglichkeit, Abrechnungen online mittels des Serviceportals myKZV der KZV Nordrhein durchzuführen, erheblich an Bedeutung gewonnen.

Die Nutzung des Serviceportals myKZV wird Ihnen die Einreichung der Abrechnung wesentlich erleichtern. Für einen Zugriff auf dieses Portal benötigen Sie lediglich einen mit dem Internet verbundenen PC, der aber nicht mit Ihrem Praxisverwaltungssystem verbunden sein muss.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Sie Ihre Abrechnungsdaten auch mittels CD einreichen können. Hierüber wurden Sie im Informationsdienst 2/2011 vom 17.02.2011 (Punkt II. 1.) informiert.

Das umfassende Serviceportal myKZV bietet nicht nur die Möglichkeit, Daten zu senden, sondern auch Daten zu empfangen. Dadurch steht Ihnen eine breite Informations- und Servicepalette zur Verfügung. Das mit Signaturkarte und PIN gesicherte Portal eröffnet zudem die Möglichkeit einer papierlosen Abrechnung. Auch auf unserer Homepage stehen nähere Informationen über das Serviceportal myKZV zur Verfügung.

Wenn Sie sich entscheiden, am Serviceportal myKZV teilzunehmen, beantragen Sie bitte bei der Zahnärztekammer Nordrhein Ihren elektronischen Heilberufsausweis. Mit diesem können Sie sich am Serviceportal myKZV anmelden. Bitte faxen Sie außerdem die Grundsatzerklärung für Online-Abrechner (PDF) unter (0211) 9684-10804 an die KZV Nordrhein. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Selbstverständlich steht Ihnen bei technischen Fragen zur Installation des Lesegerätes und der Software neben der 

Hotline unseres Partners medisign unter (0211) 77008390 auch die 
technische Hotline der KZV Nordrhein unter (0211) 9684-180 zur Verfügung.

myKZV-Handbuch

Wie funktioniert das Zahnärzte-Serviceportal myKZV? Welche Möglichkeiten habe ich als Benutzer? Diesen Fragen können Sie im Handbuch zu myKZV (PDF-Datei) (4,1 MB) für Anwender nachgehen. Lesen Sie hier mehr zu myKZV.

Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.

Grundsatzerklärung für Online-Abrechner

Sofern Sie sich für die Übermittlung über das Serviceportal myKZV entscheiden, muss von Ihnen auch nicht mehr in jedem Quartal zusammen mit der Abrechnung die Papiererklärung abgegeben werden, mit der Sie z. B. bestätigt haben, dass die abgerechneten Leistungen von Ihnen persönlich oder unter Ihrer Aufsicht erbracht wurden und dass die eingereichte Abrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist.

 

Diese sog. „Sammelerklärung“ nach 
§ 23 (2) BMV-Z würde durch eine einmalige „Grundsatzerklärung für Online-Abrechner“ ersetzt, die zusammen mit dem Antrag auf Teilnahme am Serviceportal myKZV einzureichen wäre und die Sie hier als PDF herunterladen können:

 

Grundsatzerklärung für Online-Abrechner

 

Noch Fragen? Die KZV Nordrhein berät Sie gerne:

 

Allgemeine Beratung zum Thema Abrechnung:
(0211) 9684-190 (Service-Hotline)

Beratung zum myKZV-Serviceportal:
(0211) 9684-180 (Service-Hotline)

Handbuch zu myKZV

Wie das Zahnärzte-Serviceportal myKZV funktioniert und welche Möglichkeiten Sie als Benutzer haben, können Sie nachlesen im 

Handbuch zu myKZV (PDF)