Telematikinfrastruktur
KZBV-Informationsbroschüre zur Telematikinfrastruktur
Im Rahmen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sollen alle Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen sein. Die KZBV hat aus diesem Grund den Leitfaden „Telematikinfrastruktur. Ein Überblick“ (Stand August 2020) veröffentlicht. Die Broschüre richtet sich an Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Sie finden hier einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung – auch für die kommenden Anwendungen. Nützliche Tabellen und Checklisten runden die Praxisinformation ab.
KZBV-Leitfaden „Telematikinfrastruktur. Ein Überblick“ (PDF)
FAQ-Listen zur Telematikinfrastruktur
Die KZBV stellt darüber hinaus folgende FAQ-Listen zum Thema Telematikinfrastruktur zur Verfügung:
FAQ-Liste zum ORS 1 – VSDM (PDF)
FAQ-Liste zur Grundsatzfinanzierungsvereinbarung ORS 1 (PDF)
FAQ-Liste zur Refinanzierung (PDF)
SMC-B-Kartenbeantragung und -Regelwerk für Nordrhein
Die Beantragung der SMC-B Karte erfolgt im Normalfall online über das myKZV-Serviceportal der KZV Nordrhein. Für Praxen ohne myKZV-Zugang ist eine manuelle Beantragung notwendig. Bei der manuellen Beantragung unterstützen wir Sie gerne und stellen Ihnen dazu folgendes Antragsformular zur Verfügung:
Formular SMC-B-Kartenbeantragung ohne myKZV-Zugang (PDF)
Die KZV Nordrhein hat außerdem ein Regelwerk zur SMC-B-Karte herausgegeben, das die Bestimmungen zur Beantragung, Nutzung und zur Sperrung des elektronischen Praxisausweises für Vertragszahnärzte definiert. Die in diesem Regelwerk getroffenen Festlegungen sind nur für Praxisausweise im Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein gültig. Das Regelwerk steht hier zum Download zur Verfügung:
Refinanzierung der Telematikinfrastruktur
Im Informationsdienst (ID) 1/2018 erhalten Sie ausführliche Informationen zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur über die KZV Nordrhein:
Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (Auszug aus ID 1/2018)
Die Refinanzierung des E-Health-Updates für Konnektoren kann auf myKZV.de beantragt werden. Siehe hierzu folgende Information auf den Seiten der KZV Nordrhein:
Refinanzierung des E-Health-Updates für Konnektor
Betriebsarten des Konnektors
Hier können Sie ein Informationsblatt der gematik zum Thema „Betriebsarten des Konnektors“ herunterladen:
Informationsblatt Betriebsarten des Konnektors (PDF)
Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur
Die gematik stellt ebenfalls einen Leitfaden zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit in der TI zur Verfügung:
Whitepaper Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur (PDF)
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Zur Kommunikationsanwendung KIM siehe folgende Informationsbroschüren der KZBV und der gematik:
Medizinische Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Die Testphase für die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wird im 1. Quartal 2020 durchgeführt. Aus diesem Anlass hat die KZBV zwei Leitfäden zu den Themen elektronischer Medikationsplan und Notfalldatenmanagement herausgegeben.
Leitfaden zum elektronischen Medikationsplan
Leitfaden zum Notfalldatenmanagement
Weitere Informationen
Erfahren Sie hier mehr zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Hinweis
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.
Ansprechpartner Telematik
Haben Sie Fragen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur? Dann wenden Sie sich bitte an unsere
Service-Hotline Telematik
unter 0211-9684-180.