Telematikinfrastruktur
Finanzierungsfestsetzung des BMG zur Telematikinfrastruktur
Zum 1. Juli 2023 tritt eine neue Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) in Kraft. Die KZV informierte hierüber im Informationsdienst 05/2023.
Die neue TI-Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße - relevant für die Berechnung ist dabei der letzte Tag des jeweiligen Quartals. Die Pauschale umfasst sowohl die Ausstattungs- als auch die Betriebskosten und beträgt grundsätzlich zwischen 237,78 Euro und 323,90 Euro je Monat.
Damit die KZV Nordrhein die monatliche Pauschale zur Auszahlung bringen kann, wird als Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale eine Eigenerklärung benötigt. Die Eigenerklärung umfasst das Vorhandensein der jeweiligen notwendigen Anwendungen und Ausstattungen in der Praxis (siehe Paragraf 5 Festlegung durch das BMG).
Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Zahlung der TI-Pauschale durch die KZV Nordrhein!
Für Praxen, die keinen Zugang zu myKZV haben, steht die Eigenerklärung "Nachweis der TI-Ausstattung" als ausfüllbares PDF zur Verfügung.
Da nicht alle Angaben anhand der Stammdaten verifiziert werden können, ist diese Erklärung zwingend notwendig.
Bitte geben Sie die Erklärung bis spätestens zum 04.10.2023 zur Kenntnis der KZV. Eine spätere Einreichung kann für den geplanten Zahlungslauf am 23.10.2023 nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können die ausgefüllte Eigenerklärung per E-Mail senden an technischeHotline(at)kzvnr.de.
KZV-NR-Sonderinformationsdienste zur Telematikinfrastruktur
Die KZV Nordrhein hat zwei Sonderinformationsdienste zur TI herausgegeben. Der ID mit Stand Mai 2022 behandelt die Themen EBZ, KIM, ePA, eAU, eRezept, Konnektorentausch, Kartenlesegerät ORGA 6141/Probleme mit statischer Aufladung, Datenschutz in der E-Mail-Kommunikation sowie myKZV, der ID mit Stand Februar 2021 die Themen ePA, KIM, eHBA, NFDM, eMP, eAU, eRezept und IT-Sicherheitsrichtlinie.
KZV NR: Sonderinformationsdienst „Update zu den Themen der Telematikinfrastruktur“ (PDF)
KZV NR: Sonderinformationsdienst zur Telematikinfrastruktur und IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)
KZBV-Informationsbroschüre zur Telematikinfrastruktur
Von Seiten der KZBV ist ein Leitfaden „Telematikinfrastruktur. Ein Überblick“ (Stand August 2020) veröffentlicht worden. Die Broschüre richtet sich an Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Sie finden hier einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung – auch für die kommenden Anwendungen. Nützliche Tabellen und Checklisten runden die Praxisinformation ab.
KZBV-Leitfaden „Telematikinfrastruktur. Ein Überblick“ (PDF)
Die gematik hat ein „Whitepaper TI 2.0“ veröffentlicht, zu dem die KZBV in einem Schreiben vom 11. Februar 2021 wie folgt Stellung genommen hat:
FAQ-Listen zur Telematikinfrastruktur
Die KZBV stellt darüber hinaus folgende FAQ-Listen zum Thema Telematikinfrastruktur zur Verfügung:
KZBV: FAQ-Liste zum ORS 1 – VSDM (PDF)
KZBV: FAQ-Liste zur Grundsatzfinanzierungsvereinbarung ORS 1 (PDF)
KZBV: FAQ-Liste zur Refinanzierung (PDF)
KZBV: FAQ-Liste zur SMC-B (PDF)
SMC-B-Kartenbeantragung und -Regelwerk für Nordrhein
Die Beantragung der SMC-B Karte erfolgt im Normalfall online über das myKZV-Serviceportal der KZV Nordrhein. Für Praxen ohne myKZV-Zugang ist eine manuelle Beantragung notwendig. Bei der manuellen Beantragung unterstützen wir Sie gerne und stellen Ihnen dazu folgendes Antragsformular zur Verfügung:
KZV NR: Formular SMC-B-Kartenbeantragung ohne myKZV-Zugang (PDF)
Die KZV Nordrhein hat außerdem ein Regelwerk zur SMC-B-Karte herausgegeben, das die Bestimmungen zur Beantragung, Nutzung und zur Sperrung des elektronischen Praxisausweises für Vertragszahnärzte definiert. Die in diesem Regelwerk getroffenen Festlegungen sind nur für Praxisausweise im Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein gültig. Das Regelwerk steht hier zum Download zur Verfügung:
Refinanzierung der Telematikinfrastruktur
In den Informationsdiensten (ID) 1/2018 und 1/2021 erhalten Sie ausführliche Informationen zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur:
KZV NR: Refinanzierung TI – Auszug aus ID 1/2018
KZV NR: Refinanzierung TI – Auszug aus ID 1/2021
Die Refinanzierung des E-Health-Updates für Konnektoren kann auf myKZV.de beantragt werden. Siehe hierzu folgende Information auf den Seiten der KZV Nordrhein:
KZV NR: Refinanzierung des E-Health-Updates für Konnektor
Der KZBV ist es gelungen, dass die Krankenkassen die Finanzierung gegebenenfalls notwendiger neuer SMC-BKarten bei Änderung der Praxisstruktur übernehmen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der TI-Startpauschale. Die Handlungsempfehlungen der KZBV finden Sie hier:
Betriebsarten des Konnektors
Hier können Sie ein Informationsblatt der gematik zum Thema „Betriebsarten des Konnektors“ herunterladen:
gematik: Informationsblatt Betriebsarten des Konnektors (PDF)
Konnektoraustausch
Für viele Konnektoren verschiedener Hersteller läuft 2022 oder 2023 die fünfjährige Nutzungszeit ab. Es wird ein Austausch der betroffenen Konnektoren durchgeführt. Lesen Sie dazu die Informationen der KZV Nordrhein (Auszug aus dem ID 4/2022).
KZV NR: TI-Konnektoraustausch (PDF)
Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur
Der Gesetzgeber hatte KZBV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen Richtlinie verbindlich festzulegen. Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist seitens der KZBV in Zusammenarbeit mit den KZVen und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überarbeitet worden. Das Ergebnis ist eine Fassung, die praxistauglich und übersichtlich die wichtigsten Aspekte der IT-Sicherheit darstellt. Die am 2. Februar 2021 in Kraft getretene „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ sowie Informationsmaterialien und eine FAQ-Liste dazu können auf der Website der KZBV abgerufen werden:
KZBV: IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)
KZBV: Informationsmaterial und FAQ-Liste zur IT-Sicherheitsrichtlinie
KZBV und BZÄK haben gemeinsam einen aktualisierten, um die Aspekte der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie erweiterten Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis“ veröffentlicht, der u. a. auf der Website der KZBV abgerufen werden kann.
KZBV/BZÄK: Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis“ (PDF)
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Zur Kommunikationsanwendung KIM siehe folgende Informationsbroschüren der KZBV und der gematik sowie die Ausführungen der KZV Nordrhein im TI-Sonderinformationsdienst:
gematik: KIM. Sichere Kommunikation im Medizinwesen (PDF)
KZV NR: Sonderinformationsdienst zur Telematikinfrastruktur und IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)
Die KZV Nordrhein hat außerdem ein Informationsvideo zu KIM herausgegeben.
Medizinische Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Zu den ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur hat die KZBV Leitfäden zu den Themen elektronischer Medikationsplan, Notfalldatenmanagement, elektronisches Rezept und Komfortsignatur herausgegeben. Für das E-Rezept steht auch ein Erklärvideo der KZBV zur Verfügung. Auf den Seiten der gematik findet man einen FAQ-Katalog zum Thema E-Rezept. Siehe dazu insgesamt auch die Ausführungen der KZV Nordrhein in ihrem TI-Sonderinformationsdienst.
KZBV: Leitfaden zum elektronischen Medikationsplan (PDF)
KZBV: Leitfaden zum Notfalldatenmanagement (PDF)
KZBV: Leitfaden zum elektronischen Rezept (PDF)
KZBV: Erklärvideo zum elektronischen Rezept für Zahnarztpraxen
KZV NR: Sonderinformationsdienst zur Telematikinfrastruktur und IT-Sicherheitsrichtlinie (PDF)
Elektronische Patientenakte
Die KZBV stellt einen Informationsflyer und eine Informationsbroschüre für Zahnarztpraxen und einen Informationsflyer für Patienten zum Thema elektronische Patientenakte zur Verfügung:
KZBV: Meine elektronische Patientenakte (PDF)
Zur ePA informieren außerdem ausführlich die gematik (mit Video) sowie die KZV Nordrhein in ihrem TI-Sonderinformationsdienst:
Weitere Informationen
Erfahren Sie hier mehr zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Hinweis
Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.
Ansprechpartner Telematik
Haben Sie Fragen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur? Dann wenden Sie sich bitte an unsere
Service-Hotline Telematik
unter 0211-9684-180.