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Unterstützende Parodontitistherapie

Verlängerung der UPT

Wie wir Ihnen bereits mit unserem ID 08/2022 vom 13.12.2022 mitgeteilt hatten, kann möglichst zeitnah mit der Erbringung der letzten UPT-Leistung innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraumes ein Antrag auf Verlängerung der UPT gestellt werden, soweit dies zahnmedizinisch indiziert ist.

Das Formular „Antrag auf Verlängerung der UPT“ sowie die dazugehörige Bedienungsanleitung wurde den PVS-Herstellern von der KZBV schon Ende des Jahres 2022 zur Integration in Ihre PVS zur Verfügung gestellt und wir hatten es Ihnen seinerzeit bereits in myKZV hinterlegt. Damit Sie im Notfall auch die Möglichkeit haben, auf diesen Vordruck zurückzugreifen, stellen wir Ihnen das Dokument auch hier auf dieser Seite zur Verfügung.

Bitte beachten Sie bei einer UPT-Verlängerung Folgendes:

  • Der Antrag muss zahnmedizinisch indiziert sein.
  • Der Antrag muss der Krankenkasse zur Genehmigung übermittelt werden.
  • Die UPT-Verlängerung beginnt am Tag der Genehmigung, jedoch frühestens im Anschluss an die zweijährige UPT-Strecke.
  • Die Abstandsregeln zu den UPT-Leistungen bestehen auch in der Verlängerung.
  • Leistungen der UPT, die im Rahmen der Verlängerung erbracht werden, sind mit „V“ zu kennzeichnen (vgl. Ziffer 5.2 der Anlage 1 zum BMV-Z).

Hier das Antragsformular auf Verlängerung der UPT sowie die dazugehörige Bedienungsanleitung als PDF-Dateien zum Download:

Antragsformular auf Verlängerung der UPT (PDF)

Bedienungsanleitung zum Antragsformular (PDF)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abteilung Abrechnung (Elke Vogt, 22.05.2023)

Bild Startseite: Adobe Stock / Stefano Garau