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Elektronische AU

Wann kommt die E-AU und was bedeutet das für die Zahnarztpraxen?

Die Umsetzung der eAU war eigentlich schon zum 01.01.2021 geplant, jetzt soll sie zum 01.10.2021 verpflichtend eingeführt werden, aber es gibt noch eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2021. 

Die Einführung der eAU erfolgt in zwei Schritten: 

  1. Die Übermittlung der Daten über die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) erfolgt digital auf direktem Weg von der Zahnarztpraxis an die Krankenkasse und löst damit das herkömmliche, papiergebundene Verfahren der AU von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern mithilfe des (ärztlichen) Musters 1 ab. 
  2. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 soll die Krankenkasse dann dem Arbeitgeber erstmals die für ihn bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung stellen. 

Das heißt, im ersten Schritt fällt das bekannte Muster 1 weg und wird zum Teil durch die digitale Übermittlung der AU-Daten von der Praxis an die Krankenkassen und zum Teil durch den neuen Vordruck e01 für die Patienten und deren Arbeitgeber ersetzt.

Was bedeutet die Übergangsregelung zur eAU?

Da die notwendigen technischen Voraussetzungen für die eAU noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, können in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2021 die Arbeitsunfähigkeitsdaten nach dem bisher praktizierten Papierverfahren unter Verwendung der bisherigen Formulare (Muster 1a bis 1d) verwendet und Muster 1a über den Versicherten an die Krankenkasse übermittelt werden.

Trotzdem sollten Sie sich bereits jetzt mit den Auswirkungen des neuen Verfahrens vertraut machen.

Welche technischen Voraussetzungen werden in der Praxis benötigt?
Um die Daten der eAU von der Zahnarztpraxis an die jeweilige Krankenkasse des Patienten übermitteln zu können, benötigen Sie neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) folgende, technische Voraussetzungen:

  1. Die TI-Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
    Ein sicherer E-Mail-basierter Dienst, über welche die eAU digital versendet und die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt werden.
  2. Den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der Generation 2 und für eine Übergangsfrist bis Ende 2022 die ZOD Karte 2.0 bzw. der eZahnarztausweis der Generation 1
    Der eHBA ist zwingend erforderlich, um die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur erzeugen zu können.
  3. Ein Upgrade des Konnektors auf mindestens PTV-3, besser PTV-4
  4. Ein eAU-Modul in Ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS)

Sollten diesbezüglich Fragen auftreten, hilft Ihnen unser Technische Hotline unter der Telefon-Nr. 0211-9684-180 gerne weiter.

Wie ist der Ablauf mittels E-AU, wenn eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird?

  1. Aufruf des Formulars und Eingabe der erforderlichen Daten wie bisher im PVS.
  2. Signatur des Formulars mit dem eHBA. Dafür muss der eHBA in einem Kartenlesegerät stecken und die persönliche Signatur-PIN muss eingegeben werden.
  3. Versand der signierten und per KIM verschlüsselten eAU an die Krankenkasse des Patienten.
  4. Zweifacher Ausdruck des neuen Formulars e01, welches das bekannte Muster 1 ablöst, einmal für den Patienten und einmal für dessen Arbeitgeber. 
  5. Die Papierausdrucke werden dem Patienten unterschrieben ausgehändigt. Die Weiterleitung an seinen Arbeitgeber obliegt dem Patienten.

NEU! Einführung der ICD-10 Kodierung von AU-begründenden Diagnosen:

Mit dem Start der Umsetzung der eAU gibt es auch inhaltliche Neuerungen für die vertragszahnärztlichen Praxen bezüglich der Angabe von AU-begründenden Diagnosen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ab dann sind Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verpflichtet, die im Rahmen der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung anzugebenden Diagnosen in Form einer Kodierung nach der aktuell gültigen ICD-10 GM gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V vorzunehmen. 

Entsprechende Praxishilfen und weitergehende Hinweise zur ICD-Kodierung für die eAU finden Sie auf der Website der KZBV zum Download:

KZBV: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Düsseldorf, 24.09.2021 / Elke Vogt

  

Bild: Adobe Stock / mpix-foto