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Fördergelder

Lassen Sie Fördergelder nicht ungenutzt

Fördermöglichkeiten auch für Ihr QM und die Organisation des Datenschutzes

Zeitaufwendige Dokumentationserfordernisse, praxisinternes Qualitätsmanagement, gestiegene Anforderungen an den Datenschutz – im Praxisalltag sehen sich Zahnärzte immer mehr gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen ausgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass das Führen einer Zahnarztpraxis im Laufe der Zeit zunehmend anspruchsvoller und komplexer geworden ist. 

Fördermöglichkeiten für QM und Organisation des Datenschutzes

Bild: Adobe Stock / Kaspars Grinvalds

Inhalt

  Höhe des Beratungszuschusses (Region "Alte Bundesländer")

  Geförderte Unternehmen

  Allgemeine Beratungen

  Spezielle Beratungen

  Höhe des Beratungszuschusses (Region "Alte Bundesländer")

  Auswahl der Beraterin oder des Beraters

  Antragstellung auf Online Formular

 

Höhe des Beratungszuschusses (Region "alte Bundesländer")

Unternehmensart

Bemessungsgrundlage

Fördersatz

maximaler Zuschuss

Junge Unternehmen

4.000 Euro

50%

2.000 Euro

Bestandsunternehmen

3.000 Euro

50%

1.500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten

3.000 Euro

90%

2.700 Euro

Zwar ist vielen bekannt, dass im Hinblick auf die Praxisführung ein breites Angebot an Beratungsleistungen besteht, vielen ist jedoch nicht bekannt, dass die Inanspruchnahme von Expertenwissen unter Umständen staatlich bezuschusst werden kann.

Wir möchten Sie daher auf den Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ aufmerksam machen. Es handelt sich dabei um ein Förderprogramm im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe.

Geförderte Unternehmen

  • neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen) innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt)
  • am Markt bestehende Unternehmen (Bestandunternehmen) ab dem dritten Jahr nach Gründung sowie
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (sog. Unternehmen in Schwierigkeiten) unabhängig von ihren Unternehmensalter. Jedoch darf über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein bzw. dürfen auch schon nicht die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sein.

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmens- bzw. Praxisführung.

Als taugliche Beratungsthemen kommen insoweit auch die Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems in der Praxis oder die Ausrichtung an die Anforderungen der DSGVO in Betracht.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen bzw. Praxen,

  • die von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Darüber hinaus können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Beratungen für Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gilt diese Einschränkung nicht.

Auswahl der Beraterin oder des Beraters

Über die Auswahl der Beraterin oder des Beraters entscheiden Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bzw. Praxisinhaber. Allerdings muss der Berater beim BAFA registriert und gelistet sein. Sie sollten diesen Punkt daher vorab mit Ihrem Berater klären.

Orientieren Sie sich bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Berater an Empfehlungen Ihrer Kollegen. Es bietet sich auch an, mit mehreren Beratern zu sprechen und sich schriftliche Angebote vorlegen zu lassen. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Berater bereits Erfahrungen mit Zahnarztpraxen hat und die angebotene Dienstleistung zu Ihren praxisindividuellen Anforderungen passt. Beratungshonorare werden in der Regel als Tageshonorare auf der Basis von Beratertagen vereinbart.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Höhe des Beratungszuschusses (Region "alte Bundesländer")

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungsschwerpunkt auch mehrere Förderanträge stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, d.h. Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.

Antragstellung auf Online-Formular

Wenn Sie als Praxis-Inhaber eine Beratung bezuschusst haben möchten, können Sie dies ausschließlich online auf der Internet-Plattform des BAFA beantragen. Bei der Antragstellung müssen Sie sich auf dem Online-Formular für eine Leitstelle entscheiden. Als Leitstelle kommt z.B. die "Förderungsgesellschaft des BDS - DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe" in Betracht, die ihren Sitz in Bonn hat. Im Zuge der Antragstellung ist auch eine Einstufung Ihres Praxisbetriebes nach der "Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008)" anzugeben. Die Klassifikation für Zahnarztpraxen lautet "8623". Ihr Antrag wird dann von dieser Leitstelle auf die formalen Fördervoraussetzungen hin geprüft. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.

Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen steht es frei, ein solches Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Erst nach Erhalt einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Andernfalls kann kein Zuschuss gewährt werden, d. h. eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Beachten Sie also unbedingt, dass Sie vor Erhalt der Inaussichtstellung noch keinen Vertrag unterschreiben. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrages gilt nämlich bereits als Beginn der Maßnahme.

Frist: 31. Dezember 2022

Die Förderung unternehmerischen Know-hows beruht auf einer Rahmenrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Nach der aktuellen Fassung vom 26. November 2020 gilt die Förderung noch für Beratungen, deren vollständige Verwendungsnachweise bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.

Jens Pelny, KZV Nordrhein

Weitere Informationen auf dem Internetauftritt des BAFA unter der Rubrik "Beratung & Finanzierung, Unternehmensberatung".

Tipp

Weitere Informationen auf dem Internetauftritt des BAFA unter der Rubrik „Beratung & Finanzierung, Unternehmensberatung“.

Antragstellung auf Online-Formular hier

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