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Ohne Genehmigung geht es nicht!

Nicht genehmigte Beschäftigung in der Vertragszahnarztpraxis

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Beschäftigung von Assistenten und angestellten Zahnärzten von der KZV respektive dem Zulassungsausschuss nicht genehmigt wurde und diese ohne Genehmigung zahnärztlich in der Vertragszahnarztpraxis tätig sind. Nachstehend erläutern wir, welche Konsequenzen dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann.

Bild: Adobe Stock / dlyastokiv

Inhalt

  Mögliche Auslöser

  Auswirkung für den Arbeitgeber

  Konsequenzen für Assistenten und angestellte Zahnärzte

  Was ist zu tun?

Mögliche Auslöser

Der Grund einer nicht genehmigten Beschäftigung kann beispielsweise eine vom Praxisinhaber vergessene Beantragung der Genehmigung oder eine vergessene Beantragung der Verlängerung der Genehmigung sein. Manchmal ändert sich auch nur der Stundenumfang Ihrer Beschäftigung, diese Änderung ist jedoch auch genehmigungspflichtig.

Auswirkung für den Arbeitgeber

Bedauerlicherweise kann dies zunächst für den Arbeitgeber empfindliche Konsequenzen wie eine sachlich-rechnerische Berichtigung und ein Disziplinarverfahren rechtfertigen.

Konsequenzen für Assistenten und angestellte Zahnärzte

Allerdings kann die vorstehende Problematik auch für Assistenten und angestellte Zahnärzten von Bedeutung werden. Beispielsweise kann dies für Vorbereitungsassistenten im Rahmen des Antrages auf Eintragung in das Zahnarztregister relevant werden, wenn es um die Anrechnung von absolvierten Zeiten in der Praxis geht.

Was ist zu tun?

In diesem Sinne appelliert der Vorstand der KZV Nordrhein an alle Assistenten und angestellten Zahnärzten, im eigenen Interesse regelmäßig beim Arbeitgeber nachzufragen, ob die Genehmigung für die Beschäftigung vorliegt oder beantragt bzw. verlängert wurde und für welchen Zeitraum und in welchem Umfang. Eine derartige Meldung bei der Zahnärztekammer Nordrhein ist nicht ausreichend.

Abteilung Register/Zulassung der KZV Nordrhein

Tipp

Regelmäßig beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Genehmigung für die Beschäftigung vorliegt oder beantragt bzw. verlängert wurde und für welchen Zeitraum und in welchem Umfang!

Ansprechpartner

Abteilung Register / Zulassung

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